Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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zeption nach dem neuen Steuer-Fuße 
eintreten könne. 
2) In allen Städten und Märkten, wel- 
che dermal nach einem andern Fuße 
als die sie umgebenden Landes= Theile 
besteuert sind, tritt das allgemeine Steu- 
erprovisorium noch im laufenden Etats- 
Jahre ein. 
3) Damit die Einheit im Systeme der 
Auflagen allen Unterthanen des Rei- 
ches in gleichem Maaße zu Theil wer- 
de, so befehlen Wir, daß die proviso= 
rische Sreuer-Rektifkkation unverzüglich 
auch auf alle Fürstenthümer, und an- 
dere Gebiete ausgedehnt werde, welche 
durch die neuesten Verträge mit dem 
Käönigreiche vereinigt worden sind. 
Die königlichen Finanz-Direktionen 
haben deshalb sogleich die nöthigen 
Einleitungen zu veranstalten, und hier- 
über von der Steuer= und Domänen= 
Sektion die näheren Instruktionen zu 
erholen. 
4) Sämtliche königliche Finanz-Direktio- 
nen, Landrichter, Rentbeamte und Spe- 
zial: Steuer-Rektifikations-Kommissäre 
werden für die Ausführung dieser Be- 
schlüsse verantwortlich erkläre, und Un- 
sere Steuer= und Domänen-Sektion 
hat den allerhöchsten Auftrag erhalten, 
Uns periodische Anzeige über die Fort- 
schritte dieser Ausführung zu erstarten, 
und diejenigen Behörden und Indivi- 
duen namentlich zu bemerken, welche 
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sich hiebei entweder vorzuͤglich ausge- 
zeichnet, oder aber dem allerhoͤchsten 
Vertrauen nicht entsprochen haben. 
Muͤnchen den 13. Maͤrz 1811. 
Mar Joseoh. 
Graf von Monegelas. 
Auf kbniglichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
Bekanntmachungen. 
(Die Umänderung der den Lehen-Hintersassen 
zu Haunriz obliegenden Frohnen betreffend.) 
Wir Maximillian Joseph, 
don Gottes Gnaden König von Balern. 
Wir genehmigen gerne die von Unserm 
General: Kommissaä4r des Main-Kreises, mit 
Bericht vom 23. Februar l. J., vorgelegte 
ediktmässige Uebereinkunft Unsers Vasallen 
Christian Carl Freiherrn von mLindenfels 
zu Neustadt am Culm mu seinen lehenbaren 
Hintersassen hu Haunriz, Landgerichts Kem- 
nath, wodurch er die denselben obliegenden 
ungemessenen Frohnen in gemessene von drei 
Tagen des Jahrs umänderte, und lassen diese 
rühmlich uneigennüzige Handlung des Frei- 
herrn von mindenfels durch das Regie- 
rungsblatt bekannt machen. 
München den 3. April 1811. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerbochsten Befehl 
der General-Sekretär 
Baumüller.
	        
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