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zeption nach dem neuen Steuer-Fuße
eintreten könne.
2) In allen Städten und Märkten, wel-
che dermal nach einem andern Fuße
als die sie umgebenden Landes= Theile
besteuert sind, tritt das allgemeine Steu-
erprovisorium noch im laufenden Etats-
Jahre ein.
3) Damit die Einheit im Systeme der
Auflagen allen Unterthanen des Rei-
ches in gleichem Maaße zu Theil wer-
de, so befehlen Wir, daß die proviso=
rische Sreuer-Rektifkkation unverzüglich
auch auf alle Fürstenthümer, und an-
dere Gebiete ausgedehnt werde, welche
durch die neuesten Verträge mit dem
Käönigreiche vereinigt worden sind.
Die königlichen Finanz-Direktionen
haben deshalb sogleich die nöthigen
Einleitungen zu veranstalten, und hier-
über von der Steuer= und Domänen=
Sektion die näheren Instruktionen zu
erholen.
4) Sämtliche königliche Finanz-Direktio-
nen, Landrichter, Rentbeamte und Spe-
zial: Steuer-Rektifikations-Kommissäre
werden für die Ausführung dieser Be-
schlüsse verantwortlich erkläre, und Un-
sere Steuer= und Domänen-Sektion
hat den allerhöchsten Auftrag erhalten,
Uns periodische Anzeige über die Fort-
schritte dieser Ausführung zu erstarten,
und diejenigen Behörden und Indivi-
duen namentlich zu bemerken, welche
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sich hiebei entweder vorzuͤglich ausge-
zeichnet, oder aber dem allerhoͤchsten
Vertrauen nicht entsprochen haben.
Muͤnchen den 13. Maͤrz 1811.
Mar Joseoh.
Graf von Monegelas.
Auf kbniglichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretär
G. Geiger.
Bekanntmachungen.
(Die Umänderung der den Lehen-Hintersassen
zu Haunriz obliegenden Frohnen betreffend.)
Wir Maximillian Joseph,
don Gottes Gnaden König von Balern.
Wir genehmigen gerne die von Unserm
General: Kommissaä4r des Main-Kreises, mit
Bericht vom 23. Februar l. J., vorgelegte
ediktmässige Uebereinkunft Unsers Vasallen
Christian Carl Freiherrn von mLindenfels
zu Neustadt am Culm mu seinen lehenbaren
Hintersassen hu Haunriz, Landgerichts Kem-
nath, wodurch er die denselben obliegenden
ungemessenen Frohnen in gemessene von drei
Tagen des Jahrs umänderte, und lassen diese
rühmlich uneigennüzige Handlung des Frei-
herrn von mindenfels durch das Regie-
rungsblatt bekannt machen.
München den 3. April 1811.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerbochsten Befehl
der General-Sekretär
Baumüller.