Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

342  VI.  Strafrecht  und  Strafprozeß.

110  vernommenen  Zeugen  in  demselben  Verfahren.  EB.
IV,  319.
vV  *  170.  Das  Oberlandesgericht  München  ist  zur  Verbescheidung
  von  Beschwerden,  welche  nach  H  170  gegen  ablehnende
Verfügungen  der  Oberstaatsanwälte  anderer  Sprengel  erhoben
  wurden,  nicht  zuständig.  XIVI,  144
182.  183.  Die  Verfügung  auf  Eröffnung  einer  Voruntersuchung
  kommt  leio  dem  landgerichtlichen  Untersuchungsrichter
  zu.  XLVI,
183  mit  n  77  des  boyer.  Ausf.=  -Ges.  nter,
suchungshandlungen  eines  Mili
siner  auewärtigen  Ort,  welcher  Sitz  des  ch  .
9
8188,  181,  199  Abs.  3,  209  Abs.  1.  oruntersuchung
ohne  Vernehmung  des  Angeklagten.  E.  359.
191.  Verlesung  einer  shon  El*z#  Uebersetzung
durch  den-  Dollmelkh.  EB.  IV,
8  191  Abl.  4.  eei  re  "7“  Begriff.  EB.  III,  22.
8  14t)  222,  223.  Vertheidiger  nicht  zur  kommissarischen
Zeugewen  rhmung  geladen.  EB.  IL,  22.
198  Abfl.  2  anit  204  und  293.  Anklageschrift.  Requisite.
  E.  III,  2
198,  243,  ñ  Abs.  3.  Ist  auch  in  der  Anklageschrift
  ein  bei  den  Akten  befindliches  Zeugenvernehmungsprotokoll
  als  Beweismittel  bezeichnet,  so  ist  das  Gericht  nicht
immer  verpflichtet,  die  Beweisaufnahme  auf  dieses  Beweismittel
  i-  Fsstrechn-,
  203.  Eröffnung  des  Hauptverfahrens  und
dann  *s  Beschluß,  daß  der  Angeklagte  außer  Verfolgung
  zu  setzen  sei.  82.
205,  263,  266.  Gegenstand  Urtheilsfindung
1

und  Gründe  des  Strafurtheils.  EB.

209.  Beschwerde  gegen  einen  landgerichtlichen,  die
Eröffnung  des  Hauptverfahrens  aussprechenden  Beschluß
seitens  des  Staatsanwaltes.  XVIII,  455.

§  209,  375.  Der  Eröffnungsbeschluß  kann  mittelst
Beschwerdt  nicht  angesochten  werden.  EB.  IV,  360.

82  Hauptverfahren  abgelehnt;  Anrlage  auf  Grund
neuer  S#b  n  an  EB.  IV,  113,  129.  Voraussetzung  der
Zulässtakeit  der  Piieberarfkahnnl  einer  Untersuchung.  XLVIII,

455.

216,  227  Abs.  3.  i  zwischen  Ladung  und  Hauptverhandlung.
  EB.  III,
217.  i*.  ich-  zur  Hauptverhandlung  geladen.
  EB.  III,  22.  EB.  IV,  91.
*  218,.  i  376.  Vorladung  von  Entlastungszeugen.
  Es.