Full text : Sagenbuch des Königreichs Sachsen

n
—  66

J———  hat  die  Verr—
  bereits  stattgefunden.
Deutschland.
Eine  neue  Partei.

Im  Reichstagegebäude  fand  am  Sonntag
eine  von  ca.  200  Personen  besuchte  Vertrauensmännerversammlung
  der  beiden  Fraktionen  der

Deutschen  Reformpartei  und  der  Deutsch-sozialen
  Partei  statt,  in  der  beschlossen  wurde,  die
beiden  getrennt  bestehenden  Fraktionen  zu  vereinigen
  unter  dem  Namen  Deutschvölkische  Partei.
  Zum  ersten  Vorsigenden  der  neuen  Partei
wurde  der  frübere  Neichetageabgrordnete  Amtsgerichtsrat
  Latimann  gewählt.

Das  Duell  in  Met.

Das  Kriegsgericht  in  Metz  va#rurteilte  in
liebenstündiger  Verhandlung  den  Leutnant  von
La  Valette  St.  George  wegen  Zweikampfes
mit  ktödlichem  Ausgange  zu  zwei  Jahren  sechs
Monaten  Festungshaft  und  Dienstentlassung.
Das  Gericht  nahm  an,  daß  der  Angeklagte
den  Zweikampf  durch  sein  Benehmen  veranlaßt
und  die  Familienehre  des  getöteten  Leutnants
Haage  auf  das  schwerste  verletzt  habe.

Gegen  das  duell.

 

Berlin,  22.  März.
Die  Duell-Kommission  des  Reichstages  hat

dem  Plenum  des  Reichskages  einen  Antrag
4  zur  Löjung  der  Duellfrage  zugehen  lassen.  Die
Kommission  r*r5é5½½½  dem  Strasgesetzbuch  einzusügen
  als  §  2082
„Hat  der  Peranskerdernde  oder  Annehmende
die  Hercusforderung  oder  hat  in  den  Fällen
der  §§8  205—208  der  Täter  den  Imeilampf
sreventlich  verschuldet,  so  tritt  an  Stelle  der
Festungshaft  Gefängniestrafe  von  gleicher
Dauer.  Neben  der  Gefängniesttafe  konn  auf
VBerlust  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  erlannt
werden.“
;  In  Anwendung  des  Grundsatzes,  daß  ein  erhebliches
  sittlichee  Verschulden  zur  Anwendung
einer  strengeren  Strafart  führen  soll.  ist  bestimmt,
  daß  den  Täter,  der  den  Zweilamof
#lebentlich  versckuloet  hat,  Kat;  del  Haft  Gefängnisstrase
  von  gleicher  Danei  trekfen  soll.
Freventlich  hat  den  Zweilampf  verschuldet,  wer

einen  Gegner  absichtlich  durch  schwere  und
%grundlofe  Beleidigung  heransgefordert  und  zum
LTuell  genötigt  hat,  der  Höändelfucher  und
Raufbold,  der  es  durch  sein  Verhalten  aus
den  Zweikampf  angelegt  hat,  mag  er  es  guch
verstanden  haben,  sich  die  Rolle  des  Geforderten
  zu  sichern.  Freventlich  verschusdel  den
Zweilampf  auch  derienige.  welcher  einen  andeten
durch  Verletzung  seiner  Famiklienehre  (Ehebruch
mit  seiner  Frau,  Verführung  seiner  Tochter)
zum  Zweilampf  treibt.  In  diesen  und  ähnlichen
Fänea  sollen  oerienige,  welcher  in  sittlich  besonders
  verwerslicher  Weise  den  Zweikampf  veranlaßt
  hat,  mit  empfindlicher  Strae  getrofsen
  werden  entsprechend  seiner  schweren  Verschuldung.


Ein  konkreteres  Merkmal  zur  Kennzeichnung
des  erschwerenden  Umstandes  als  „freventlich
verschuldet“  ließ  sich  nicht  finden;  es  darf  jedoch
  darauf  vertraut  werden,  dat  der  Nichter
bei  Anwendung  dieses  Begriffes  im  einzelnen
Falle  das  Richtige  treffen  wiro:  l#ind  oock  die
Fälle,  auf  welche  diese.  Bestimmung  bielt,  regelmäßig
  jolche,  welche  in  weiteten  Kreiĩen  Anstok
  geben,  ja  sogar  Entrüstung  erregen.

Dieser  als  Gesetzentwurs  eingebrachte  Antrag
hat  eine  große  Mehrheit  im  Nrichetag  für  sich.
Er  soll  möglichst  bald  im  Plenum  auf  die
Tagesordnung  oeleht  und  verhandelt  werden.

 

 

CCCCCCqCssCfCI

Ein  Welifleuergeset.

Die  brablsichtigte  Konzessionierung  von
Buchmachern  in  Deutschland  hat  die  Schaffung
  eines  neuen  Wettsteuergesetez  notwendig
  gemacht,  dessen  Entwurf  zurze.1  dem
Bundesrat  zur  Genehmigung  vorliegt.  Bisher
  gab  es  in  Deutschland  zum  Abschluß
von  Paen  auf  Pferderennen  nur  oen  auf
den  Nennbahnen  selbst  befindlichen  Totall.
sator.  Es  war  deshalb  unmöglsch,  auf  legalem
  Wege  auf  ausländische  Pferderennen
zu  wetten.  Da  trotzdem  besonders  für  französische
  Rennen  in  Deutschland  sehr  viel  bei
auswärtigen  Buchmachern  gewettet  wuroe,  hat
die  Regierung,  um  diese  Wetten  einer  Besteuerung
  unterziehen  zu  können,  den  Entschluß
  gesaßt,  Buchmacher  zu  konzessionieren.

Der  Gesetzentwurf  ban  folgenden  Wortlaut:

 

Das  Unternehmen  de  Totalisators  ist
nur  aus  Anlah  öffentlicher  Pferderennen  zulässig
  und  bedarf  der  Erlaubnis  der  Landeszentralbehörde
  oder  der  von  ihr  bezeichneten
Behörde.

Die  Erlaubnis  darf  nur  solchen  Vereinen  zur
Veranstaltung  von  Pferderennen  erteilt  werden,
  die  die  Sicherheit  bieten,  dahß  sie  die  Einnahmen
  ausschließlich  zum  Besten  der  Landespierdezucht
  verwenden.

Die  Erlaubnis  lann  von  meiteren  Bedingungen
  abhängig  gemacht,  jederzeit  beschräntt  ooer
widerrufen  werden;  jie  muß  widerrufen  werden,
  wenn  die  in  Absatz  1  bezeichnete  Sicherheit
nicht  mehr  besteht.

§  3.

Der  geschäftsmäßige  oder  generbemäßige
Abschluß  und  die  geschäftsmäßige  oder  gewerbsmäßige
  Vermittlung  von  Wetten  ber  sportlichen
Veranstaltungen  (Buchmachen)  ist  nur  aus  Anlaß
  ffenticher  Pferderennen  zulässig  und  bedarf
  der  Erlaubnis  der  Landeszentralbehörde
oder  der  von  ihr  bezeichneten  Behörde.  Die
Erlaubnis  kann  jeoerzeit  beschränkt  oder  widerrusen
  werden.

Die  Buchmacher  haben  der  Polizeibehörde
diejenigen  Personen  namhaft  zu  machen,  deren
sie  sich  zur  Erledigung  der  Wetitabschlüsse  bedienen
  und  die  Certlichkeit  zu  bezeichnen,  w5
diese  slattfinden.

Auf  Rennplätzen  dürfen  Buchmacher  oder
ihre  Angestellten  nur  mit

Zustimmung  des
Vereins,  der  das  Pferderennen  veranstlaltet,
Wetten  abschliehcn  oder  vermitteln.  Der  Verein
  ist  befugt,  von  den  auf  Rennplätzen  lätigen
Buchmachern  Standgeld  zu  erheben.

8

Der  Unternehmer  des  Totalisators  und  der
Buchmacher  haben  den  Wettenden  über  die
Wetten  eine  Urkunde  zu  erteilen.

Ist  die  Urkunde  ausgehändigt,  so  ist  die
Wette  für  den  Unternebmer  des  Totaluotors
und  den  Buchmacher  verbindlich.  —  Sowei“  der
Einsatz  nicht  gesoölt,  Eist  kann  er  vom  Gewinn
  abgezugen

Im  übrigen  bren  nʒ  762  des  B.  G.  B.
unberührt.

5.

Wer  für  öffentliche  Pferderennen  aohne  Erlaubnis
  entweder  cin  Totalisatorunternehmen
betreibt  Ider  geschäfts=  oder  gewerbmäßig
Wetten  abichließt  oder  vermittelt,  wird  mit
Gefängnis  bis  zu  zwei  Jahren  bestraft  Daneben
  lann  auf  Geldstrafe  von  300  Mk.  bis
6  sowie  auf  Verlust  der  bürgerlichen
Ehrenrechte  erkannt  werden  Ist  der  Verurteilte
  ein  Ausländer,  so  ist  die  Landespolizeibehörde
  befugt,  ihn  aus  dem  Reichsgebiet  aus- 



zuweisen.

Die  empfangenen  Einsätze  oder  deren  Wert
ist  in  dem  Urteil  für  verfallen  zu  erllären.

Wer  geschäfts=  oder  gewerbemätig.  zum  Abschluß
  oder  zur  Vermittlung  von  Wetten  für
öffentliche  Pferderennen  auffordert,  oder  sich
erbietet,  oder  Angeboto  zum  Abschluh  oder  zur
Vermittlung  solcher  Wetten  entgegennimmt,
wird  mit  Geldstrafe  bis  #u  15  k.  und  mit
Gefängnis  bis  zu  drei  Manaten  oder  mit  einer
dieser  Strasen  bestraft.  Unter  diesee  Verbot
sallen  nicht  Aufforderungen,  Erbieten  oder  Angebote
  des  Unternehmen-e  eines  Totalisators
und  des  Buchmacher#-sowie  ihrer  An#estellten
zum  Abschluß  oder  zur  Vermittlung  oon  Wetten.
  auf  die  sich  die  Erlaubnis  bezieht.  Die
empfangenen  Einsätze  oder  veren  Wert  sind  in
dem  Urteil  für  verfallen  m  erllären.

5  7.

Der  Buchmacher  oder  dessen  Angestellter,  der
außerhalb  der  der  Polizeibehörde  angezeigten
Oertlichkeit  Wetten  vermittelt  oder  abschließt,
wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  1500  Mk.  und  mit
Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  einer
dieser  Strafen  bestcafr.

86.

Wer  aus  Anlaß  öffentlicher  Pferderennen
einem  Totalisator-Unternehmen,  das  im
Inlande  nicht  erlaubt  oder  bei  dem  Buckmacher,
  der  im  Inlande  nicht  zugelassen  irt.
wettet  oder  einen  Antrag  zum  Abschluß  i#ner
Wette  siellt,  oder  wer  zum  Abschluß  oder  zur
Vermittlung  einer  solchen  Wette  einen  Austrag
  erteilt,  wird  mit  Geldstrase  bis  zu  1500
Mark  bestraft.  Diese  Vorschrift  gilt  nicht  für
den  zugelassenen  Buchmacher,  soweit  ihm  die
Annahme  von  Wetten  für  ausländische  Pferderennen
  gestattet  ist.

Die  empfangenen  Gewinne  oder  deren  Wert
sind  in  dem  Urteil  für  vorfallen  zu  erlläcen.

s  §9.

JoiibenamTotaliiatorgrwettetenBcs
trägen  hat  der  Unternehmer  des  Totalisatoreine
  Abgabe  von  12  v.  H.  an  cus  Neich  zu
entrichten.

Diese  Abgabe  ist  auch  dann  zu  entrichten,
wenn  ausschließlich  Mitglieder  bestimmter  Vereine
  zum  Wetten  zugelassen  werden.

Die  Rennvereine  sind  mit  Erlaubnis  der
Landeszentralbehörde  befugt,  zur  Deckung  der
Selbsikosten  ihres  Totalisatorbetriebe“  Zuschläge
  bis  zur  Höhe  des  vierten  Teiles  der
Abgabe  (Abs.  1)  zu  -  en.

an

Der  Buchmacher  hat  von  jeder  bei  ihm  angenommenen
  oder  von  ihm  vermittelten  Wette
eine  Abgabe  von  seche  vom  Hundert  oe  Wetteinsatzes
  an  das  Reich  zu  entrichten

Außerdem  hat  der  Wettende  von  dem  ihm
zufallenden  Gewinn  eine  Abgabe  an  das  Reich
zu  entrichten,  und  zwar,  wenn  der  auszuzahlende
Gewinn  im  Verhältnis  zum  Wetteinsatz  beträgt:


nicht  mehr  als  das  2sache  eine  Abgabe  von
6

v.  H.,
mehr  als  das  2FP#che,  aber  nicht  mehr  als
das  4fache  eine  Abgabe  von  8  v.  H.
mehr  als  das  Ifache,  aber  nicht  mehr  als

das  6fache  eine  Abgabe  von  10  v.  Ö,
mehr  als  das  bfache,  aber  nicht  indt  als

das  Bfache  eine  Abgabe  von  12  v.  H..
mehr  als  das  Skache,  aber  nicht  mehr  als  das

10fache  eine  Abgabe  von  15  v.  H..
mehr  als  das  10sache,  aber  nicht  n  hr  als

das  20fache  eine  Abgabe  von  18  v.  5
mehr  als  das  20fache  eine  Abgabe  von  20

vom  Hundert  des  Gewinnes.

Soferne  in  ausländischen  Staaten,  zu  deren

Rennveranstaltungen  den  Vuchmachern  in  den

Dienstas,  23.  WMärz  1914  7914

Erlaubnisbedingungen  di  die  Annahme  von  on  Wer.
ten  gestattet  ist,  das  Wetten  am  Totalisator
oder  beim  Buchmacher  einer  anderen  Besieuerung
  unterworfen  ist,  ist  der  Reickh“-kanzler  befugt,
  für  diese  aueländischen  Wetten  an  Stelle
der  Gewinnabgabe  (Absatz  2)  eine  #  Abgabe
  vom  Einsatz  treten  u  assen.  Diese  datf
jedoch  10  v.  H.  des  Umlabes  nicht  übersteigen

Von  den  aus  An  r1  Uisnosier  Pferderenneu
  am  Totalisator  erhobenen  Abgaben  (§8  .
Absatz  1,  2)  erhalten  die  Bundesstaaten,  in
deren  Gebiet  die  den  Gegenstand  der  Wette
bildenden  Rennen  veranftaltet  werden,  für
Zuecke  der  Pferdezucht  die  Hälite,  uno  zwar
jeder  Bundesstaat  den  Anteil,  der  auf  Veraustalt
  Lungen  in  seinem  Gebiel  entfältt.

Die  Hälste  der  Abgaben  aus  en  bei  den
Buchmachern  abgeschlossenen  oder  vermiltelten
Wetten  (5  10  Abs.  1,  2)  fällt  auf  die  einzelnen
  Bundessiaaten,  nach,  dem  gleichen  Verbältnis
  verteiit.

Der  einem  Bundesstaat  aur#zuablende  Anteil
  an  den  Abgaben  aus  §  l0  vorf  jedoch
nicht  höher  sein,  als  ein  zewei  iliger  Anteil  an
der  Abgaben  aus  §  9  oder,  soferne  rieser  Hinter
  der  Einnahme  des  Bunder#taates  aus  dem
Totalisator  im  Rechnungtahre  1913  zuücbleibt,
  als  die  letztere.

312

Der  Unternehmer  des  Totalisators  und  der
Buchmacher  haben  die  Abgaben  (8  9,  Abs.  1,
2.  §  10)  innerhalb  zuei  Wochen  na.h  Ablauf
eines  jeden  Monats  abzuführen,  soferne  iie  nicht
durch  Verwendung  und  Entwertung  vön  Stem—
pelzeichen  erhoben  wird.  Der  Buchmacher  hat
auch  die  Abgabe  vom  Gewinn  (§  10.  Abi.  2)
einzubehalten  und  innerhalb  oe5  glei.  hen  Zeitraumes
  abzuführen.

Die  Verpflichtung  zur  Enttichtung  der  Abgabe
  wird  durch  Zahlung  des  Abgabenbe#reges
bei  der  zuständigen  Behörde  erfüllt.  Ob  und
in  welcher  Weise  eine  Verwendung  von  Stempelzeichen
  stattzufinden  hat,  bestimmt  oer  Bundeskcat.
  Für  die  Cntrichtung  der  Gereinn-=abgabe
  (8  10  Abs.  2)  haften  oer  Wellende
und  der  Buchmacher  als  Gesamtschuloner.

Totalifatorr  und
vorgescht  icb  ruen

Der  Unternehmer  eines
der  Buchmacher,  welche  die
Abgaben  (§88  9  und  10)  nicht  enttichten,
nerden  mit  einer  Geldstrase,  di:  dem  zehn.
sachen  Betrage  der  hinter  zogencn  Abgabe  gieich
lommt,  mindestens  aber  20  Mk.  betrög.  bestraft.
  Kann  der  Bettag  der  hinterzogenen
Abgabe  nicht  #ermiitsel  werden,  0  tril!  Geldstrafe
  bis  zu  10  000  Mk.  ein.  Die  Vermandlung
  der  Geldstrase  in  eine  Fie  bheil-stcase  sindet
  nicht  statt.  r

#

Das  neue  Totalisatorgeien  soll  nack.  dem
Voranschlag  einen  Betrag  von  30  Miltionen
Mark  ergeben.  Davon  sollen  15  Millienen
in  die  Rcichskasse  fließen  und  zur  Dekn:g  der
aus  der  Besoldungenovelle  und  der  Autbesse.
rung  der  Altpensionäre  entutehender  Mehr
kosten  verwendet  werden.  Die  auberen  15
Millionen  sind  für  die  Bundes'#aaten  bestimmt,
in  denen  Nennbetriebe  bestehen.  sallen
hier  zur  Hebung  der  ##  Landespferdeucht  dienen.

Die  Marineausgaben  der  größeren
Heemächl!

r—

Sie

 

Verlin,  20.  März.
Nachdem  jetzt  auch  der  englische  Marm-Etat
  betannt  geworden  ist,  ermöglicht  sich  eine
Uebersicht  über  die  Flottenausgaben  für  19141
die  sich  nach  den  Voranschlägen  für  dieses  Jai-  »
im  Vergleich  mit  den  für  1912  beuilliglen  Beträgen
  wie  folgt  siellen:

  

 

lauchen  wurde.  uing  in  eine  Nebenstraße,
am  Ende  des  Nanals,  als  mich  eine  kleine  Restauration
  daran  erinnerte,  daß  ich  wegen  der
vielen  Beschäftigungen  seit  dem  Frühstuck  nicht
ans  Essen  gedacht,  darum  ging  ich  hinein  und
ließ  mich  an  einem  der  lleinen  Tische  nieder.

Es  war  ein  langer  Naum,  mit  einer  Tür
am  anderen  Ende,  die  einen  zweiten  Emgang  von
einer  anderen  Straße  her  bildete,  und  um  diese
Zeit  voll=  siändig  leer,  —  bis  auf  die  Kellner  und
zwei  Gäste.  die  bei  einer  Flasche  Wein  an  einem
ziemlich  bunernn  slehenden  Tische  saßen.  Da  die
beiden  durch  die  Länge  des  Raumes  von  mir  getrennt
waren,  so  achtere  ich  beim  Eintritt  gar  nicht  auf
sie;  als  ich  dann  aber  meine  Bestellung  gegeben
und  auf  Essen  wartete,  ließ  ich  meine  Blicke
umher  schweisen.  Einer  von  ihnen  war  ausgestanden
  und  hatte  schnell  seinen  Hut  aufgesetzt,
als  wenn  er  gehen  wollte.  Eine  Sekunde  später
war  er  durch  die  Tür,  die  auf  die  Straße  führtea.
verschwunden,  hatte  aber  dabei  einen  flüchtigen
Blick  auf  mich  geworsen,  und  ich  halte  in  ihm
Mr.  Watthen  ayfield,  den  Missionar,  erkannt,

e  Ueberfahrt  auf  der  „Miranda=  verschofi“
  end  dien  seiner  Behauptung  einem  sterbenden
Seemann  am  anderen  Ende  der  Bucht  die  letzten
Augenblicke  erleichtert

schrieb-  fein.  hastige  Flucht  und  den
augenscheinlichen  Wunsch,  mir  aus  dem  Wege  zu
gehen,  dem  nicht  unnatürlichen  Verlangen  zu,
Lähe#  zur  Rede  gestellt  zu  werden.  Ich  lann  nicht
27  daß  der  Umstand,  dag  er  in  einem
gltauram  zechte,  das  zu  seinem  angeblichen
ande  so  wenig  paßte,  auf  mich  augenblicklich
g  unangenehmen  Eindruck  machte,  aber  jedenalla
  ich  mir  dadurch  seinen  Gefährten  mit
einem  Interesse  an,  das  ich  sonst  wohl  kaum  für
lön  empfunden  hätte.  Der  Mann,  der  jetzt  allein

 

an  dem  Tuche  saß,  lerte  ruhig  jeine  Flasche  Wem
und  schien  sich  absolut  nicht  um  mich  in  kümmern.

Es  war  cin  großer,  viersch  rörger  Mann,  von
Bulldosgen-Tupus,  und  obwon  er  zu  weit  von
mir  enlrernt  sanz,  als  daß  ich  seine  Gesichts  zage
hatte  beobachten  können,  so  machte  er  mir  doch
im  allgemeinen  den  Eindruck,  als  wäre  er,  was
man  so  einen  „gejährlichen  Bruder“  nennt.  Sein
schabiger,  schlecht  sigender  Anzug  aus  grauer  Serge
und  der  ungeflochtrue,  plumpe  Strohhnt,  der  auf
dem  Nebensinhle  lag,  sagten  mir  auch  nichts
weiler,  als  daß  er  ein  Seemann  von  nicht
besonderz  hohem  Nange  war;  ich  hielt  ihn  für
den  Heiger  oder  Bootsmann  eines  kleinen  Steamers.
Als  Mr.  Malthew  Maysield  etwa  fünf  Miuuten
jort  war,  trampelte  er  uschwersällig  durch  die
andere  Tür  und  verschwa

Als  ich  walwendouffan  Nei  Mahlzeit  wechet
und  die  Zeche  bezahlt  hatte,  war  es  fünf  U
und  in  der  Hoffnung,  der  Kapitän  der  As  ube
wäre  jetzt  an  Bord  gekommen,  ging  ich  n
Schisse  zurück.  Die  Matrosen  aen  *  h
beendet  und  hielten  sich  im  B  auf,  wo
dritter  Mann,  ebenfalls  ein  Italhener
stieß,  nach  seinen  schmugigen.  nach
riechenden  Kleidern  zu  urtellen,  wohl  gleichzeitig
der  Heizer  und  Maschinist  dieser  dieialnüeichbe  und
abge  gtenn  "  B

ein  Erscheinen  auf  der  Fallreeptr

schien  bei  der  Besagung  zuid  Balee  Poerdee
regen,  und  bevor  ich  noch  meine  Fr  age  na
„Capitano:  stellen  konnte,  stand  einer  von
hnen  auf  und  zeigte  nach  einem  von  oben
schimmernden  Licht,  während  die  andern  mich
mit  seltsamen  Blicken  betrachteten.  Auf  die
Meldung  des  Mannes  tem  aae  Antwort  ein  Ruf
von  unten,  und  9  ien  ein  Kopf  uber
der  Kajütenleiter,  bei  rierl  ablick  ich  betroffen

 

zurückprallte.  Der  Grund  war  der:  der  Kopf  gehörte
  dem  plumpen,  vierse  Uröligen  Individunm
an,  welches  ich  vor  einer  Stunde  niit  Maysield
gesehen  halle.

Kap##en  Forrester?"  rief  cr.

Ja.  Z  in  auf  Hantassung  des  Mr.
Mansa  *'“v  gelommen,“  versen  s

Er  drehte  sich  um  und  ———-  für
zwei  Selunden  von  der  Kajülenleiter,  lam  dann
direlt  auf  Teck  und  bat  mich,  an  Bord  zu  gehen.

„Luxuriös  werden  Sie  es  auf  dieser  Ver#r
nicht  finden,=  sprach  er,  während  ich  über  die
Jallreepireppe  schritt,  „aber  dafür  fährt  sie  verleujelt
  schnell.“

„Ich  vermute,  Sie  sind  Kapitän  Dicey,  sagte
ich,  Fohg.  er  mich  mit  einem  kräftigen  Händedruck
empfin

„Das  bin  ich,  an  mir  ist  auch  nicht  viel  zu
sehen.  aber  ich  bin  auch  ein  verkeufeller  Kerl.“
lautete  die  Antwort.  Sie  sind  doch  bereit,  das
Geld  auszuzahlen,  wie  es  abgemacht  ist7-ch

  legte  ihm  die  lestgesetzte  Summe  in
feine  schmunzge  Hand  und  wollte  ihm  eben  erllären,

e  die  anderen  zwanzig  Pfund  bei  der
Lankns  haben,  vorausgesetzt,  daß  wir  die„Königin
der  Nacht“  einholten,  als  er  mich  mit  der  Bemerkung
  unterbrach,  er  sei  sich  leinen  Angenblick
darüber  im  Zweisel,  daß  er  das  chif  zur  rechten
Zeit  erreichen  würde,  —  so  gut,  als
wenn  er  das  Geld  schon  it

„Na,  und  jetzt,  wo  die  Ladung  an  Bord
ist,  hindert  uns  ja  nichts,  gleich  unter  Segel  zu
gehen,“  Hücte,  er  hinzu.  Sie  können  sich  selber
Unterbalten.  bis  ich  das  Nötige  besorge.  Wenn
wir  aus  dem  Hasen  heraus  sind,  werde  ich
Ihnen  Tbr  Kabine  und  den  Salon  zeigen.“

diesen  Worten  ging  er  zu  seinen

 

 
 
   

 

Leuten,  rief  nen  E#s  anf.#..

"11
d#e

als  sie  auf  mren  !  ten  sa  en,  #
Tregian  —e  vorsen,  und  mur  iuun  in  dit
untergeheuden  Sonne  dureh  den  Jnn  128ch

 

seibst.  stenerle  non  der  lleinen  Erohmnng.  di.  ma
laum  eine  Brücke  nennen  lonnie,  uu.  fün  u.  u#
dem  Schornsiein,  während  ich  selbn  In  in
Hinterteil  des  Schisses  niederließ  und  die  „);  hr.
geschwindigleit  des  Schites  imn  luischen  Vllln
abwon.  Sobald  wir  mit  rihne,  **-  fuhre."
lam  ich  zu  der  leberzengung,  daß  die  Veiclnnung
„Zlurger“  auf  die  „Miranda"  uschie,  en  #nt
angewendet  werden  lonnte.  Ihre  Maschlinen
waren  zwar  besser,  als  man  narh  ihrem  versallenen
  Aussehen  schließen  lonnte,  aber  s#hurll
fuhr  sie  nicht,  so  daß  ich  um  den  Aussall  der
Sache  besorgl  zu  werden  ansing,  und  mich  fragte,
ob  es  mir  gelingen  würde,  meine  Femde  Zu
erreichen.

Auch  in  anderer  Hinsicht  bemächtigke  sich
meiner  ein  Gefühl  der  Unbehaglichle#t,  denn  jent
konnte  ich  eigenlich  erst  die  Umstände  beur
teilen,  unter  dencu  ich  auf  dieses  sellsame  Schif
gelommen  war.  Mr.  Matihhew  Manysields
Benchmen  und  Erscheinung  balten  leinen  sor
günsligen  Eindruck  auf  uich  gemacht,  und  eigenllich
  hatte  mich  nur  der  Tienst,  den  er  nur  erwiesen,
  einigermaßen  mit  ihm  ausgesöhnt.  Mein
Vertrauen  zu  ihm  hatle  durch  den  angeuscheinlichen
  Wunsch,  mir  im  Restaurant  auszuweichen,
einen  starken  Schlag  belommen,  und  je  mehr  ich

rüber  nachdachte.  desto  weniger  suh  ich  einen
Grund  für  sein  Venehmen,  salls  seine  Behauptungen
  auf  Wahrheit  beruhten.  Wenun  alles
in  dnung,  war,  so  brauchte  er  sich  ja  nur
u  entschuldigen,  konnte  sagen,  daß  er  seine
läne  geändert  und  mich  Dicey  vorstellen.
[Fortietzung  folgt.)