Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Fange genammen Ministerien, wo der gesamte 
Geschäfts= Einlauf geschieht, anweisen lassen, 
befehlen auch, daß diese Verfägung zu Jeder- 
manns Wissenschaft, um sich vor Nacheheilen 
verwahren zu können, durch das Regierungs- 
blatt bekannt gemacht werde. 
München den 23. Arril 1811. 
Marx Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerhbchsten Befehl 
der General-Sekretär 
Baumuller. 
  
  
Bekanntmachungen. 
(Die Erhebung eineo einfachen Steuer-Termins, 
als Kriege-Umlage im Innkreise betreffend.) 
Wir Marimilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nach dem Antrage Unseres General- 
Kommissariaks des Innkreises, und nach Ver- 
nehmung unserer Finanzdirektion genehmigen 
Wir, daß zu Tilgung der von der Marsch- 
Station Innsbruck während des lezten Krie- 
ges kontrahirten Schulden ein einfacher Steu- 
er-Termin im Bezirke des dermaligen Innkrei- 
ses erhoben, und zu dem erwähnten Zwecke 
an die Marsch-Konkurrenzkasse abgegeben 
werde, wonach Unsere Finanzdirektion des 
Innkreises die Rentämter derselben anzuwei- 
sen hat. « 
Muͤnchen den 19. April 1811. 
Mar Joseph- - 
Graf von Montgelas. 
Auf koͤniglichen ailerhoͤchsten Befehl 
der Gencral-Sekretär 
G. Geiger. 
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(Die Erledigung ber Pfarret Reichelkofen 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Mafjestär des Königs. 
Durch die Versezung des Pfarrers Seba- 
stian LKangenecker nach Hochstädt,“) wurde die 
Pfarrei Reichelkofen, Landgerichts Vit#“ 
biburg in der Diszese Regensburg und den 
Dekanate Dingelfing erledigt. 
Die Pfarrei zählte in einem Umereise von 
zwet Siunden 501 Seelen, und zu ihr ge- 
hört das Filial Dechantsreith, wo aber nur 
zweimal um Jahre Gottesdienst gehalten wird. 
Der Pfarrer ist nicht verbunden, einen 
Hilfspriester zu halten. 
Das Einkommen bestehe aus dem Wid- 
dum von einem Viertels-Hofe, nebst Hotz, 
der Stole und andern Reichnissen nach ei- 
nem Durchschnitte im Geldanschlage gegen 
boo fl. Die beständigen jährlichen Abgaben 
betragen 15 fl. 
Die Kompetenzen um diese Pfarrei ha- 
ben sich innerhalb 14 Tagen schriftlich un- 
ter Anschluß ihrer Jeugnisse hierorrs zu 
melden. 
München den 13. April 1811. 
Königliches General-Kommissariat 
des Isar-Kreises. 
Freiherr von Schleich. 
Rainprechter. 
  
(Die Erledigung der Erpositur in Piesen- 
kamm betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Könlgs. 
Durch die Befördecung des Erpositus 
in Piesenkamm, Johann Baplist Rotten- 
!) & das rorhergebende Stäck, S. 532. 
(38°)5
	        
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