Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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rifk . 
jenigen Aufgaben, welche hienach taxirt werden. 
in Gold, 
Edelsteine, 
Bon Don vorst#llende, und 
3 100 fl. 10100 fl. deren 
#iedes jer es iedem 
wird; 
Hundert Hundert Obligationen oder 
außer der dußer der deren Werth 
3000 ist, bezoplen bis 
sallendenollenden die georeine Taxe: 
für den weiteren Beirag 
Taxe vom Tarxe vom 
Hundert Oundert von 3100 fl. 
mehr. mehr. 
merkunge 
wenn zu Geld Waare diesen merd dos Porto nach der Gewichts wenn diese als der 
rif ausschlägt. 2) Jede muß verhältnißmäßig gut gepackt, und besonders an gut zur Post gebracht 
werden. Geldsendungen u 5: können in Papier wohl verpackt ausgegeben, größere aber in müssen in Lein- 
wand oder Wachstuch gep#ckt merden. „, stark in dos Gewicht fallende Geldsendungen müssen in oder Fässer gepackt,, allenthol- 
ben gut gereist, in Stroh und grobe Leinwond enballirt! und besondere an den Nä#hen gut gesiegelt sein. Das Geld selbst mus in Sä- 
cke gepockt in die Kisten oder Fässer gelegt werden. Geldsenduogen, welche mehr als 125 Pfund schwer sind, wüssen absetheilt verpackt 
werden. 3) Briese, mit einzelmen Goldstücken, Papiere, wesche dem baaren Gelde gleich kommen, mussen offen zur Post gebracht, in 
des Aufgebers von dem Postbeemten nachgezählt, mit dem Amits= und Prioat= Siegel des Aufgebers innen und aussen wohl ver- 
werden. Oie Taxe für diese Verrichtung ist ohne Räcksicht auf die Große der Summe 2kr. 
  
         
    
   
	        
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