Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

569  570

rifk  .
jenigen  Aufgaben,  welche  hienach  taxirt  werden.

in  Gold,
Edelsteine,
Bon  Don  vorst#llende,  und
3  100  fl.  10100  fl.  deren
#iedes  jer  es  iedem

wird;
Hundert  Hundert  Obligationen  oder

außer  der  dußer  der  deren  Werth
3000  ist,  bezoplen  bis

sallendenollenden  die  georeine  Taxe:
für  den  weiteren  Beirag

Taxe  vom  Tarxe  vom
Hundert  Oundert  von  3100  fl.
mehr.  mehr.

merkunge
wenn  zu  Geld  Waare  diesen  merd  dos  Porto  nach  der  Gewichts  wenn  diese  als  der
rif  ausschlägt.  2)  Jede  muß  verhältnißmäßig  gut  gepackt,  und  besonders  an  gut  zur  Post  gebracht
werden.  Geldsendungen  u  5:  können  in  Papier  wohl  verpackt  ausgegeben,  größere  aber  in  müssen  in  Leinwand
  oder  Wachstuch  gep#ckt  merden.  „,  stark  in  dos  Gewicht  fallende  Geldsendungen  müssen  in  oder  Fässer  gepackt,,  allentholben
  gut  gereist,  in  Stroh  und  grobe  Leinwond  enballirt!  und  besondere  an  den  Nä#hen  gut  gesiegelt  sein.  Das  Geld  selbst  mus  in  Säcke
  gepockt  in  die  Kisten  oder  Fässer  gelegt  werden.  Geldsenduogen,  welche  mehr  als  125  Pfund  schwer  sind,  wüssen  absetheilt  verpackt
werden.  3)  Briese,  mit  einzelmen  Goldstücken,  Papiere,  wesche  dem  baaren  Gelde  gleich  kommen,  mussen  offen  zur  Post  gebracht,  in
des  Aufgebers  von  dem  Postbeemten  nachgezählt,  mit  dem  Amits=  und  Prioat=  Siegel  des  Aufgebers  innen  und  aussen  wohl  verwerden.
  Oie  Taxe  für  diese  Verrichtung  ist  ohne  Räcksicht  auf  die  Große  der  Summe  2kr.