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züge aus dem Gemeinde-Kirchen= und
Sciftungsvermögen begriffen wissen, und
erklren die bisherigen polizeilichen Geschäfte,
für welche diese Emolumente bewilliger waren,
als Amtsgeschäfte, bei denen der Bezug
der Diäten nur in den durch das Regulatio
vom o. Mai v. Je. bestimmten
Fällen statt findet.
In gleicher Art sollen die üblichen Sammlungen
der Gerichtsdiener aufgehoben, und
der hier einschlägige V. ro. der Verordnung
vom 2:4. März 1302 durch die Intelligenz-Blétter
in den Salzburgischen Gebietstheilen
zur allgemeinen Wissenschaft sffentlich
bekannt gemacht werden.
Schließlich behalten Wir Uns vor, diejenigen
bisherigen Amts = eder Pflege-Schreiber,
welche in Pension fallen, den Landgerichten
und Rentämtern, gegen verhültnißmäßigen
Abzug an dem Aversum für die
Schreiber, zuzutheilen.
VI.
Unste Hofkommission zu Salzburg erhält
den allergnädigsten Auftrag, diese Unfre
Entschließungen unverzüglich in Vollzug zu
bringen, die bisherigen Pflege= und Landgerichte
aufzulbsen, die neuen Behörden mittelst
ordnungsmäßiger Erdradition und Einweisung
in Aktivität zu sezen, und wie alles
dieses geschehen, allerunterthänigst anzuzeigen.
Unste Hofkommission wird übrigens, was
ihre Anfrage über die Ercradition der sonenannten
Urbars-Notlbcher beteift, auf die
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in Unsern aͤltern Staaten deßfalls bestehende
Normen lediglich verwiesen.
München den 0. Jänner 1871.
Mar Joseoh.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhbchsten Befehl
der General-Sekretär
5. Kobell.
(Die Erledigung der Pfarrei Heldmannsberg
und Fürnrieth betrefeend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Die Pfarrei Heldmannsberg und
Fürnrieth, im königlichen Landgerichte
Sulzbach, ist durch die Beförderung des
Pfarrers Joseph Schmidt (R. B. 1810.
S. 1128) erlediget worden; in beiden Orten
wechseln die Gottesdienste nach den Sonntägen.
Die Bevölkerung bestehet in 170 Seelen.
Die Einkünfte sind bestimmt und betragen
an Geld und Naturalien, einschlüfsig
der Stol zu 8 fl. 20 kr., jaͤhrlich 565
fl. 51 kr.
Damit sind keine Reallasten verbunden.
Regensburg den 31. Dezember 1810.
Königliches General-Kommissariat
des Regen-Kreises.
Graf zu Lodron.
Resch.
(Die Erledigung der Pfarrei Pürthen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Duech Versetzung des PriesterS Ambros
März, (R. B. 1810. S. 771) Pfarrers von
Purthen it diese organstirte Pfarrei erleditet
worden.