Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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züge  aus  dem  Gemeinde-Kirchen=  und
Sciftungsvermögen  begriffen  wissen,  und
erklren  die  bisherigen  polizeilichen  Geschäfte,
für  welche  diese  Emolumente  bewilliger  waren,
  als  Amtsgeschäfte,  bei  denen  der  Bezug
  der  Diäten  nur  in  den  durch  das  Regulatio
  vom  o.  Mai  v.  Je.  bestimmten
Fällen  statt  findet.

In  gleicher  Art  sollen  die  üblichen  Sammlungen
  der  Gerichtsdiener  aufgehoben,  und
der  hier  einschlägige  V.  ro.  der  Verordnung
vom  2:4.  März  1302  durch  die  Intelligenz-Blétter
  in  den  Salzburgischen  Gebietstheilen
  zur  allgemeinen  Wissenschaft  sffentlich
bekannt  gemacht  werden.

Schließlich  behalten  Wir  Uns  vor,  diejenigen
  bisherigen  Amts  =  eder  Pflege-Schreiber,
  welche  in  Pension  fallen,  den  Landgerichten
  und  Rentämtern,  gegen  verhültnißmäßigen
  Abzug  an  dem  Aversum  für  die
Schreiber,  zuzutheilen.

VI.

Unste  Hofkommission  zu  Salzburg  erhält
  den  allergnädigsten  Auftrag,  diese  Unfre
Entschließungen  unverzüglich  in  Vollzug  zu
bringen,  die  bisherigen  Pflege=  und  Landgerichte
  aufzulbsen,  die  neuen  Behörden  mittelst
  ordnungsmäßiger  Erdradition  und  Einweisung
  in  Aktivität  zu  sezen,  und  wie  alles
  dieses  geschehen,  allerunterthänigst  anzuzeigen.


Unste  Hofkommission  wird  übrigens,  was
ihre  Anfrage  über  die  Ercradition  der  sonenannten
  Urbars-Notlbcher  beteift,  auf  die

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in  Unsern  aͤltern  Staaten  deßfalls  bestehende
  Normen  lediglich  verwiesen.
München  den  0.  Jänner  1871.
Mar  Joseoh.

Graf  von  Montgelas.

Auf  kdniglichen  allerhbchsten  Befehl

der  General-Sekretär

5.  Kobell.

 

(Die  Erledigung  der  Pfarrei  Heldmannsberg
und  Fürnrieth  betrefeend.)

Im  Namen  Seiner  Masestät  des  Königs.

Die  Pfarrei  Heldmannsberg  und
Fürnrieth,  im  königlichen  Landgerichte
Sulzbach,  ist  durch  die  Beförderung  des
Pfarrers  Joseph  Schmidt  (R.  B.  1810.
S.  1128)  erlediget  worden;  in  beiden  Orten
wechseln  die  Gottesdienste  nach  den  Sonntägen.

Die  Bevölkerung  bestehet  in  170  Seelen.
  Die  Einkünfte  sind  bestimmt  und  betragen
  an  Geld  und  Naturalien,  einschlüfsig
  der  Stol  zu  8  fl.  20  kr.,  jaͤhrlich  565
fl.  51  kr.

Damit  sind  keine  Reallasten  verbunden.
Regensburg  den  31.  Dezember  1810.
Königliches  General-Kommissariat
des  Regen-Kreises.

Graf  zu  Lodron.
Resch.
(Die  Erledigung  der  Pfarrei  Pürthen  betreffend.)


Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Duech  Versetzung  des  PriesterS  Ambros
März,  (R.  B.  1810.  S.  771)  Pfarrers  von
Purthen  it  diese  organstirte  Pfarrei  erleditet
  worden.