Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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(Die Polizei-Kordons-Anlage und Beiträge für 
die landärztlichen Kandidaten im Unter-Do- 
naukreise pro 18“ betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
In Gemähheit allerhöchsten Reseripes 
vom 8. und 19. Februar wird den sämt- 
lichen königlichen Rentämtern des Unter- 
Donaukreises, jedoch ausschlüssig derjenigen 
im Inn: und Hausruckviertel hiemit eröff- 
net, daß zur Erhebung der 20,000 fl. Kor- 
dons:Anlage, und 2050 fl. Beitraͤge fuͤr 
die landärztlichen Kandidaten approximativ 
## Prozent von dem ganzen Steuerertrage 
oder vielmehr auf §s Steuerziele abgetheilt, 
# des einfachen Steuerbetrags erfoder: 
lich seyen. 
Die königlichen Rentinter haben daher 
die ihren Bezirk treffende Beträge so bald 
möglich einzuheben, und wie der Bezug ge- 
schlossen ist, die Rechnung hierüber anher 
einzusenden. 
Passau den q. Mai 1311. 
Königliche Finanz-Direktion des 
Unter-Donanukreises. 
von Widder. 
Buchinger. 
  
In der Sizung des königlichen gehei- 
men Rathes wurden folgende Rekurssachen 
entschieden. 
Am a. Mai: 
der Rekurs des Grafen von Leibel- 
sing wegen Kultivirung des Rhainer= 
und Irlet:= Mooses an die Justizstellen 
verwiesen. 
680 
Am 9. Mah. 
1) die Rekursklage wegen der Gründe- 
Vertheilung der Gemeinde Allerheim, 
im Herting-Wallersteinischen Mediat- 
Uneergerichte Maichingen im Alimühl- 
kreise; 
2) die Rekursklage der Bürgerschaft zu 
Ansbach, über das im Jahre 1800 
von dem General-Kommissär des Re- 
zatkreises erlassene Einquartierungs-Re 
glement; 
3) das Gesuch der Gemeinde Bergen, 
Landgerichts Raicenbuch im Ober-Do- 
naukreise, um Wieder-Einsezung in den 
vorigen Stand ihrer Kulturs Streitsa- 
chen gegen den Ablauf der Fatalien; 
4) die Rekursklage der Spezereihändler 
Siller und Prezel zu Oberzell im 
Unter Donaukreise wider die Stoll- 
maier-Pillische Tabaksfabrik wegen 
Verkauf des auf anderen inländischen 
Fabriken erzeugten Tabaks, und 
5) die Beschwerde der bürgerlichen Krä- 
mer in Augsburg gegen die dortigen 
Bortenmacher wegen dem Hawdel der 
Lezteren mit anderen Kram-Waaren, 
wurden an die einschlägige erste Instanz 
zurückgewiesen, um diese Beschwerden 
als kontentios: administrativ, vorbe- 
haltlich der gesezlichen Appellationen 
zu instruiren und zu verbescheiden; 
6) die Rekursklage des Schenkwirths 
Hirner zu Hergotswiesen im Isar- 
Kreise gegen das ehemalige General-
	        
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