Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regierunssblatt. 
  
XXXIX. Stück. München, 
Samstag den rs. Juni 1811. 
  
Königliches Patent. 
7. 1# « 
(Die Lehens-Erneuerung im ehemaligen Fürsien= 
thume Regensburg betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Entbieten allen und jeden, die dieses le- 
sen, oder lesen hören, Unsere Gnade und 
Unsern Gruß, und fügen denselben zu wissen: 
Nachdem durch einen mit des Kaisers von 
Frankreich und Königs ven Italien Majestät 
geschlossenen Vertrag das Fürstenthum Re- 
gensburg, so wie selbes vorher von Seiner 
des nunmehrigen Großherzogs von Frankfurt 
königlichen Hoheit besessen worden, au Un- 
ser königliches Haus überwiesen worden ist, 
und demselben auf ewige Zeiten angehbren und 
verbleiben soll, so fügen Wir hiemit allen 
und jeden Unsern in= und ausserhalb des ehe- 
maligen Fürstenthums Regensburg gesessenen 
Vasallen, welche darinn gelegene oder zum 
Regensburgischen Provinzial-Lehenhofe gehö- 
rige Lehen besizen, solche mögen sedann in 
ganzen Landgütern, Sizen, einzelnen Unter- 
thanen, Gebäuden, Gründen, Kapitalien, 
Gilten, Zehenten, Giebigkeiten und Gerech- 
tigkeiren, wie die immer Namen haben, be- 
stehen, dieselbe mögen serner von dem bishe- 
rigen Regensburgischen Provinzial-Eehenhofe, 
oder aber von fremden Lehenhöfen verliehen 
worden, und sohin nach dem Sinne und dem 
Laute des obgedachten Vertrags und der Rhei- 
nischen Bundes= Akte an Uns übergegangen 
seyn, oder endlich zu einem bloß unter der 
Verwaltung des Staates stehenden effentli- 
chen Fend zu Lehen rühren, selche mögen end- 
lich Ritter; oder adeliche, oder Beutel-Lehen 
und gemeine Lehen seyon, — und fodern sie 
hiedurch auf, alle solche Lehen binnen einem 
Jahre, sechs Wochen und drei Tagen bei Un- 
serm Ministerium der auswärtigen Angelegen- 
heiten als obersten Lehenhof gehörig zu mu- 
then, und den hierauf an sic ergehenden Be- 
sehlen und Aufforderungen gebührend Folge 
zu leisten, wovon nur allein die bereits an 
Unsere königlichen Rentämter Haag, Kell: 
heim, Mitterfels, Stadtamhof, 
Landshut, Landaun, Kamm, Mün= 
chen, Straubing, Viechrach, Tets- 
bach, und Abensberg ertredirten Beutel- 
lehen-Vasallen ausgenommen sind. 
Zu dem Ende haben die Vasallen mit der 
tuthung, welche für jedes Lehen besenders 
zu übergeben ist, 
(55)
	        
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