Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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(Die Umlage einiger Kriegsschulden in verschle- 
denen Lamygerschten des Isar-Kreises.) 
Minisierium der auswrtigen 
Angelegenheiren. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Nach dem Antrage des königlichen Gene- 
ral-Kommissariats und der Finanz-Direktion 
des Isar: Kreises vom a24. vorigen Monats, 
bewilligen Seine königliche Majestät, daß die 
bereits unterm I1. Mai, 6. November und 
7. Dezember des vergangenen, und 3. Mal 
l. J. genehmigren, und von den Jahren 1800, 
1805 und 18o0b herrührenden Kriegsschulden 
von 11cob fl. 37. 1 dl. der Landgerichte Wol- 
fertshausen, Starenberg, Toͤlz, Aichach, 
Freising, Moosburg, Neumark (nun Muͤhl- 
dorf) und der Stadt Moosburg auf saͤmtli- 
che steuerpflichtige Individuen derselben auf fol- 
gende Weise umgelegt, und 
im Landgerichts-Bezirke Wolfertshausen 
1011 fl. — kr. 
Toͤlz 2379 - — - 
Aichach 648 — 
für 30 Stücke Artillerte-Pferde zur kaiser- 
lich sranzäsischen Armee. 
— Staerenberg 
4600 — 
für 4 Seücke Schlachtvieh von Tuzing. 
Freising 
1668. 48 
für unberichtigte Fourage. 
— Moosburg 
773 fl. 15 kr. 
  
— — — 
256 
für rückständige Brodbakerlöhnungen, — 
und Mühldorf, vielmehr im ehemaligen Be- 
lirke des vorigen Landgerichts Neumarkt 
3560 fl. 34 kr 
für ein noch unbezahltes Fourage -Quan- 
tum; 
dann von der Stadtgemelnde Moosburg we- 
gen eines zu Kreie-Ausgaben verwendeten De- 
Positi 500 fl. — kr. 
noch im Laufe des gegenwaͤrtigen Etatsjahres 
nach dem Steuerfusse durch die einschlägigen 
NRentämter eingehoben, und zur Berichtigung 4 
der erwähnten Gegenstände verwendet werden 
sollen. München den 9. Juli 1311. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretä# 
Baum üller. 
  
(Die Zuthellung des Dorfes Untermotzing 
und der dre! Haardhdfe zum Landgerichte 
Straubing betreffend.) 
Auf den Bericht der vorigen Hof-Kommis- 
sion vom 28. Februar l. J., genehmigten Sei- 
ne Majestät der König, daß das zu dem vor- 
mals regensburgischen Landgerichte Wörth ge- 
hörige Dorf Untermoting, und die drei 
Haardhöfe wegen ihrer abgesonderten Lage 
auf dem rechten Donau-Ufer künfiig mit dem 
Landgerichte Straubing, als demselben näher 
gelegen, vereiniget werden sollen. Es sell je- 
doch diese Inkorporation erst mit dem 1. Okte- 
ber l. J. in Wirkung treten. 
München den 1. Juli 1871.
	        
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