Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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(Die  Umlage  einiger  Kriegsschulden  in  verschledenen
  Lamygerschten  des  Isar-Kreises.)
Minisierium  der  auswrtigen

Angelegenheiren.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.
Nach  dem  Antrage  des  königlichen  General-Kommissariats
  und  der  Finanz-Direktion
des  Isar:  Kreises  vom  a24.  vorigen  Monats,
bewilligen  Seine  königliche  Majestät,  daß  die
bereits  unterm  I1.  Mai,  6.  November  und
7.  Dezember  des  vergangenen,  und  3.  Mal
l.  J.  genehmigren,  und  von  den  Jahren  1800,
1805  und  18o0b  herrührenden  Kriegsschulden
von  11cob  fl.  37.  1  dl.  der  Landgerichte  Wolfertshausen,
  Starenberg,  Toͤlz,  Aichach,
Freising,  Moosburg,  Neumark  (nun  Muͤhldorf)
  und  der  Stadt  Moosburg  auf  saͤmtliche
  steuerpflichtige  Individuen  derselben  auf  folgende
  Weise  umgelegt,  und
im  Landgerichts-Bezirke  Wolfertshausen
1011  fl.  —  kr.
Toͤlz  2379  -  —  -
Aichach  648  —
für  30  Stücke  Artillerte-Pferde  zur  kaiserlich
  sranzäsischen  Armee.
—  Staerenberg
4600  —
für  4  Seücke  Schlachtvieh  von  Tuzing.
Freising
1668.  48
für  unberichtigte  Fourage.
—  Moosburg
773  fl.  15  kr.

 

—  —  —

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für  rückständige  Brodbakerlöhnungen,  —
und  Mühldorf,  vielmehr  im  ehemaligen  Belirke
  des  vorigen  Landgerichts  Neumarkt
3560  fl.  34  kr
für  ein  noch  unbezahltes  Fourage  -Quantum;

dann  von  der  Stadtgemelnde  Moosburg  wegen
  eines  zu  Kreie-Ausgaben  verwendeten  De-Positi
  500  fl.  —  kr.
noch  im  Laufe  des  gegenwaͤrtigen  Etatsjahres
nach  dem  Steuerfusse  durch  die  einschlägigen
NRentämter  eingehoben,  und  zur  Berichtigung  4
der  erwähnten  Gegenstände  verwendet  werden
sollen.  München  den  9.  Juli  1311.
Graf  von  Montgelas.
Durch  den  Minister

der  General-Sekretä#
Baum  üller.

 

(Die  Zuthellung  des  Dorfes  Untermotzing
und  der  dre!  Haardhdfe  zum  Landgerichte
Straubing  betreffend.)

Auf  den  Bericht  der  vorigen  Hof-Kommission
  vom  28.  Februar  l.  J.,  genehmigten  Seine
  Majestät  der  König,  daß  das  zu  dem  vormals
  regensburgischen  Landgerichte  Wörth  gehörige
  Dorf  Untermoting,  und  die  drei
Haardhöfe  wegen  ihrer  abgesonderten  Lage
auf  dem  rechten  Donau-Ufer  künfiig  mit  dem
Landgerichte  Straubing,  als  demselben  näher
gelegen,  vereiniget  werden  sollen.  Es  sell  jedoch
  diese  Inkorporation  erst  mit  dem  1.  Okteber
  l.  J.  in  Wirkung  treten.

München  den  1.  Juli  1871.