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(Die Umlage einiger Kriegsschulden in verschledenen
Lamygerschten des Isar-Kreises.)
Minisierium der auswrtigen
Angelegenheiren.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Nach dem Antrage des königlichen General-Kommissariats
und der Finanz-Direktion
des Isar: Kreises vom a24. vorigen Monats,
bewilligen Seine königliche Majestät, daß die
bereits unterm I1. Mai, 6. November und
7. Dezember des vergangenen, und 3. Mal
l. J. genehmigren, und von den Jahren 1800,
1805 und 18o0b herrührenden Kriegsschulden
von 11cob fl. 37. 1 dl. der Landgerichte Wolfertshausen,
Starenberg, Toͤlz, Aichach,
Freising, Moosburg, Neumark (nun Muͤhldorf)
und der Stadt Moosburg auf saͤmtliche
steuerpflichtige Individuen derselben auf folgende
Weise umgelegt, und
im Landgerichts-Bezirke Wolfertshausen
1011 fl. — kr.
Toͤlz 2379 - — -
Aichach 648 —
für 30 Stücke Artillerte-Pferde zur kaiserlich
sranzäsischen Armee.
— Staerenberg
4600 —
für 4 Seücke Schlachtvieh von Tuzing.
Freising
1668. 48
für unberichtigte Fourage.
— Moosburg
773 fl. 15 kr.
— — —
256
für rückständige Brodbakerlöhnungen, —
und Mühldorf, vielmehr im ehemaligen Belirke
des vorigen Landgerichts Neumarkt
3560 fl. 34 kr
für ein noch unbezahltes Fourage -Quantum;
dann von der Stadtgemelnde Moosburg wegen
eines zu Kreie-Ausgaben verwendeten De-Positi
500 fl. — kr.
noch im Laufe des gegenwaͤrtigen Etatsjahres
nach dem Steuerfusse durch die einschlägigen
NRentämter eingehoben, und zur Berichtigung 4
der erwähnten Gegenstände verwendet werden
sollen. München den 9. Juli 1311.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretä#
Baum üller.
(Die Zuthellung des Dorfes Untermotzing
und der dre! Haardhdfe zum Landgerichte
Straubing betreffend.)
Auf den Bericht der vorigen Hof-Kommission
vom 28. Februar l. J., genehmigten Seine
Majestät der König, daß das zu dem vormals
regensburgischen Landgerichte Wörth gehörige
Dorf Untermoting, und die drei
Haardhöfe wegen ihrer abgesonderten Lage
auf dem rechten Donau-Ufer künfiig mit dem
Landgerichte Straubing, als demselben näher
gelegen, vereiniget werden sollen. Es sell jedoch
diese Inkorporation erst mit dem 1. Okteber
l. J. in Wirkung treten.
München den 1. Juli 1871.