Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Pfarceien des Koͤnigreichs das Pfarr- Recht 
der Trauung gleichfoͤrmig dahin bestimmt: 
daß kuͤnftig drrchgaͤngig die Trauung dem Pfar- 
rer des Sprengels der Braut zukommen solle. 
München den 6. Juli 1811. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Miulster 
der General= Sekretär 
F. Kobell. 
(Die Erledigung der Pfarrei Kemnathen be- 
treffend.) 
Im Namern Seiner Majestät des Königs. 
Durch die allergndbigste Versezung des 
Pfarrers Jakob Reiser auf die Pfarrei Waldkire. 
chen')wurde die Pfarrei Kemnathen erledige. 
Dieselbe liegt im königlichen Landgerichte 
Neumarkt, und Administrations-Bezirke Roch, 
und gehört zur bischöflichen Diözese von Eich- 
stadt, und zu dem Wahldekanate Berching. 
Ihr Umfang beträgt höchstens eine Stunde, 
indem zu selber nur das Dorf Kemnathen, nebst 
den nahe liegenden Einêden Allersfelden und 
Aumühl, und einem Hause zu „angenried 
gehören. 
Sie zählt 350 Seelen, und bedarf keines 
Hilfspriesters. 
Der Ertrag derselben bestehe: 
1) an 2 Zehem in = : 224 fl. — kr 
a) an Widdum in : * 128 —" 
3) an Jahrtägen und Stolge- 
bühren in - 45 216- 
Zusammen in a17 sl. 16 fr. 
Die Lasten außer dem momentanen Steuer- 
provisorium zu 30 fl. as Tr. 2 pf., bestehen 
  
  
  
») Seite 534. 
  
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in einem jaͤhrlich zu entrichtenden Bauschilling 
zu 6 fl. « 
Die Bittwerber um diese Pfarrei haben 
sich vorschriftsmaͤßig innerhalb drei Wochen 
bei dem unterzeichneten General- Kommissariate 
zu melden. 
Eichstaͤdt den 7. Juni 1811. 
Königliches General-Kommissariat 
des Ober-Donau= Kreises. 
In Abwesenheit des koniglichen General-Kommissars 
Raiser, Direktor. 
vdon Walk, Sekretcr. 
(Die Erledigung der Pfarrel Hollenbach be- 
treffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Durch Restgnation des Pfarrers Schöpf 
ist die Pfarrei Hollenbach, in der Diszes 
Augsburg, dem Wahldekanate Friedberg, 
Landgerichte und Administrations= Distrikte 
Aichach, erledigee. Sie hältum Umkreise 18 
Stunden, zählt 600 Seelen, und hat drei 
Filialen, Schönbach, Mainbach, und Moten- 
hofen. — Ein Hilfspriester ist nicht noth- 
wendig. 
Das Einkommen des Pfarrers, aus Wid- 
dum, Zehent und Stole, beläufe sich auf 
374 fl. 41 kr. 2 pf. 
Die geeigneten Bewerber um diese Pfarrel 
haben sich binnen r4 Tagen vorschriftsmässig 
bei den ihnen vorgesezten könlglichen General- 
Kommissariaten zu melden. 
München den 35. Juni 18r. 
Köônigliches General-Kommtssariat 
des Isar' Kreises. 
Freiher# von Schlelch. 
Rainprechter. 
 
	        
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