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erheben. Wornach sich Unsere saͤmtllchen Fi-
nanz Direktionen zu achten haben.
Muͤnchen den 21 Inni 1811.
Aus Seiner Majestät des Königs
Spezial-Vollmache
Graf von Monegelas.
Auf königlichen allerhbchsten Befehl
der General-Sekrecä#-
G. Geiger.
(Die Einsendung der Entlassungs-Taren milltär-
Viichtiger Unterthanen detreffend.)
Wir Marimilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Es ist Uns vorgestellt worden, daß bei Ein-
sendung der Eatlassungs-Taren militärpflich=
tiger Unterthans Söhm nicht allenthalben die
erferderliche Gleichheit beobachtet werde.
Zur Herstellung derselben, und zugleich zur
Vereinfachung des desfallsigen Geschäftsgan=
ges verordnen Wir daher, wie folge:
I) sämtliche Landgerichte, städtische und
übrige Behärden und Polizei-Kommissartate
Unseres Reiches ohne Unterschied haben künf-
tighin die ermeldten Taren aller aus dem Mi-
litär-Verbande getretenen Unterthans Söhne
von Quartal zu Quartal, und zwar nach dem
Etatejahre gerechnet, mit jedesmaliger Bei-
fügung der namentlichen Verzeichnisse unmit-
telbar an Unsere Militär-Wittwen-Fends-
Kemmission in München ohne alle Verzöge-
rung einzusenden.
a) von den inklavirten Ortschaften, Pa-
trimonial-Gerichten und Unter-Behörden ge-
—
#sb
schieht diese Einsendung, wie bisher an die
einschldJigen Landgerichte, und diese werden
bei eigener Veranewortlichkeir, sohin nöchi-
gen Falls mittels Abschickung eines eigenen
Botens auf Kosten des säumigen Theiles,
von slbst den unverbrüchlichen Bedache zu
mhmen wissen, daß die Gesamt-Einsendung
nach Verfluß eines jeden Quarrals nicht auf,
gehalten werde.
Die Vormerkung von Restaßten wird uscht
passirt, indem die Erholung obiger Taren und
zwar unter ebenfallsiger eigenen Verantwort-
lichkeit der Einbringungs-Behörde, bei einer
jeden Enrlassung sogleich zu geschehen har.
4) Sollte in ein, oder dem andern Quar-
tale keine Entlassung sohin kein Tar= Anfall
geschehen, so istl nichte destoweniger eine Fehl-
anzeige einzuschicken. »
UnsereGetrekalsKommissariatewerdenauf
den Vollzug ebenfalls ihre Aufmerksamkeit
richten, und nebst dem Unsern Kriegs-Oeko-
nomie. Rathe mit Ende jeden Quartals ein
Kenaues namentliches Verzeichniß sämctlicher
Entlassenen miftheilen, damit hiernach die
geschehenen Einsendungen gehörig kontrolir#t 6
und richtig gestellt werden können.
München den z2. Juni 1811.
Aus Seiner Majestt des Königs
Spezial-Vollmacht
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der Gereral= Sekretär
G. Geiger.