Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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erheben. Wornach sich Unsere saͤmtllchen Fi- 
nanz Direktionen zu achten haben. 
Muͤnchen den 21 Inni 1811. 
Aus Seiner Majestät des Königs 
Spezial-Vollmache 
Graf von Monegelas. 
Auf königlichen allerhbchsten Befehl 
der General-Sekrecä#- 
G. Geiger. 
  
(Die Einsendung der Entlassungs-Taren milltär- 
Viichtiger Unterthanen detreffend.) 
Wir Marimilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Es ist Uns vorgestellt worden, daß bei Ein- 
sendung der Eatlassungs-Taren militärpflich= 
tiger Unterthans Söhm nicht allenthalben die 
erferderliche Gleichheit beobachtet werde. 
Zur Herstellung derselben, und zugleich zur 
Vereinfachung des desfallsigen Geschäftsgan= 
ges verordnen Wir daher, wie folge: 
I) sämtliche Landgerichte, städtische und 
übrige Behärden und Polizei-Kommissartate 
Unseres Reiches ohne Unterschied haben künf- 
tighin die ermeldten Taren aller aus dem Mi- 
litär-Verbande getretenen Unterthans Söhne 
von Quartal zu Quartal, und zwar nach dem 
Etatejahre gerechnet, mit jedesmaliger Bei- 
fügung der namentlichen Verzeichnisse unmit- 
telbar an Unsere Militär-Wittwen-Fends- 
Kemmission in München ohne alle Verzöge- 
rung einzusenden. 
a) von den inklavirten Ortschaften, Pa- 
trimonial-Gerichten und Unter-Behörden ge- 
— 
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schieht diese Einsendung, wie bisher an die 
einschldJigen Landgerichte, und diese werden 
bei eigener Veranewortlichkeir, sohin nöchi- 
gen Falls mittels Abschickung eines eigenen 
Botens auf Kosten des säumigen Theiles, 
von slbst den unverbrüchlichen Bedache zu 
mhmen wissen, daß die Gesamt-Einsendung 
nach Verfluß eines jeden Quarrals nicht auf, 
gehalten werde. 
Die Vormerkung von Restaßten wird uscht 
passirt, indem die Erholung obiger Taren und 
zwar unter ebenfallsiger eigenen Verantwort- 
lichkeit der Einbringungs-Behörde, bei einer 
jeden Enrlassung sogleich zu geschehen har. 
4) Sollte in ein, oder dem andern Quar- 
tale keine Entlassung sohin kein Tar= Anfall 
geschehen, so istl nichte destoweniger eine Fehl- 
anzeige einzuschicken. » 
UnsereGetrekalsKommissariatewerdenauf 
den Vollzug ebenfalls ihre Aufmerksamkeit 
richten, und nebst dem Unsern Kriegs-Oeko- 
nomie. Rathe mit Ende jeden Quartals ein 
Kenaues namentliches Verzeichniß sämctlicher 
Entlassenen miftheilen, damit hiernach die 
geschehenen Einsendungen gehörig kontrolir#t 6 
und richtig gestellt werden können. 
München den z2. Juni 1811. 
Aus Seiner Majestt des Königs 
Spezial-Vollmacht 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl 
der Gereral= Sekretär 
G. Geiger.
	        
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