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(Die Vertretung des Finanz-Vermbgens bei
Konkurs-Prozessen betressend.!)
Ministerium der Finanzen:
Auf Befehl Seiner Majestätdes Königs.
Damit die Ansprüche des Finanz-Berms-
gens in Konkurs-rozessen gehörig geltend
gemacht, jedoch dadurch die Reisen der Kron-
fiskalen nicht unnsthiger Weise vermehrt
werden, verordnen Seine königliche Maje-
stät, wie folgt:
1. In allen Konkurs-Prozessen bei den
Untergerichten, in welchen
2) bloße Rückstände an landesherrlichen
Abgaben, oder auch
b) kleine Staars Aktiv-Kaxnitallen bis
zu sod fl. einschlüßig
zur Sprache kommen, haben bloß die Rent=
Gmter, oder einschlägigen Perzeptions-Aem-
ter bei dem ersten Ediktstage die Eindingung
und Liquidation zu besorgen. Sie haben je-
doch vorher jede an sie ergehende Vorladung
samt den, die Federungen betreffenden Ak-
ten, an den Kronfiskal des Kreises zu über-
senden, welcher sogleich den Liquidations:
Rezeß aufzuseen, und ihnen denselben zuzu-
serrigen hat.
2. Bei dem zweiten und dritten Cdikrs-
tage, wo von andern Gllubigern die Einre-
den theils gegen die Giltigkeit, theils gegen
die Borrechte der siskalischen Foderungen ver-
handelt werden, tritt der Kronfiskal auf.
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3. In Kapitals-Foderungen uͤber 500 fl.,
so wie auch in den Konkurs: Prozessen, wel-
che bei den Axpellationsgerichten verhan-
delt werden, kommt dem Kronfiskal sowohl
die Liquidation, als die fernere Mertheidi-
gung der fiskalischen Rechte und Foderun-
gen zu. ·
Muͤnchen den 5. Juli 1811.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Eekichár
G. Geiger.
(Die Resultate der Rechtspege del den Gerich-
ten erster Justanz in dem ersten Quartale des
Jahres 1871 betressend.)
Ministerium der Justtz.
Auf Befehl Seiner Majestärdes Königs.
In Beziehung anf die Bekanntmachung
vom 72. Juni laufenden Jahres (NRegbl. Se.
XL. S. 788. u. f.) und die darin erwähme
allerhöchste Verfügung, nach welcher die Re-
sulrate der Rechrspflege in dem Könixreiche je-
des Quartal durch das Regierungsblatt be-
kannt gemacht werden sollen, wird in der
beigesügten Tabelle eine Uebersicht der von
sämtlichen Untergerichten in dem ersten Quar,
tale des laufenden Jahrs behandelten Rechts-
streite zur allgemeinen Kenntniß gebrachr,
München den 10. Juli 1871.
Graf Reigersberg.
von Rausser.
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