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Königlich= Valerisches
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Regicrungsblatt.
L. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 14. August 1811.
Bekanntmachungen.
(Verlags= Prloilegimm für die Pfarr-Wittwen-
Kasse auf das neue protestantische Gesang-
Luch,, und andere birchliche Schriften betref-
fend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Vaiern.
Nachdem Wir unterm 26. Dezember vori-
gen Jahrs die Einführung eines neuen Ge-
sangbuches für sämtliche protestantische Ges
meinden Unseres Königreiches genehmigt ha-
ben, so finden Wir Uns nunmehr bewogen,
zur bessern Begründung einer Versorgungs-
Aunstalt für Pfarrers-Wi#nwen und Waisen
das Privilegium auf dieses Gesangbuch so-
wohl, als auf alle noch erscheinenden liturgi-
schen Schriften zum kirchlichen Gebrauche,
so wie auf die protestantischen Religions-Bü-
cher zum Unterrichte in Schulen, der zu er-
richrenden allgemeinen Pfarr-Witwen-Kasse
zu verleihen.
Wie ertheilen daher dieser allgemeinen
Pfarr Wittwen-Kasse das Recht, die obge-
dachten Büchec, zur Exrzielung der möglich
wohlfeilsten Preise und der nöthigen Gleich-
sörmidkeit, zanz allein zu verlegen, zu dru-
cken, auezugeben und feil zu haben, und
dieselben durch ihre aufgestellten Kommissiona-
rien im ganzen Königreiche verkaufen zu lassen.
Demzufolge verbieten Wir allen Unsern
Unterthanen, insonderheit aber allen, in Un-
sern Staaten angesessenen Buchdruckern und
Buchhändlern bei Vermeidung Unserer aller-
höchsten Ungnade und einer Strase von Ein
Hundert Dukaten, wovon jedesmal die Häls-
te Unserer Staats Kasse, die andere Hälfte
aber der allgemeinen Pfarr-Wirtwen-Kasse
zufallen soll, sich unter keinerlei Form und
Vorwand, weder mirtel = oder unmittel-
bar, einen Nachdruck oder Debir gemeldter
Bücher und Schriften zu erlauben.
Zugleich ermächtigen Wir die allgemeine
Pfarr-Wittwen= Kasse: Administration zur
Sicherung dieses Privilegiums, bei verspür-
ten Eingeiffen mit Hilfe Unserer Obrigkei-
ten gegen die Beeinträchtigenden einzusedrei-
ten, die unrechtmäßigen Auflagen weguneh-
men zu lassen, und nach den darüber er-
haltenen Weisungen damir zu schalten; weß-
wegen auch zu Jedermanns Keuntniß und
Warnung, die in dem Verlage der Pfarr-
Wittwen-Kasse erscheinenden Scheisten mit
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