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preis nicht zukomme. Wonach sich zu ach-
ten ist.
München den 8. August 1g#r.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdulgllchen allerhbchsten Befehl
der General-Sskretär
F. Kobell.
(Die Erhebung der Polizei-Kordons-Umlage für
1812 im Isarkrelse 5) betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Auf mehrere eingelaufene Anjeigen, daß
einige Rentämrer die unterm 235. Juni l. J.
an sie ergangene Spezlal= Ausschreibung der
Polizei-Kordons: Umlage pro 1872 mißver-
stehen, und von den altbaierischen Uncerthanen
state des sie zu konkurriren treffenden vierzige
sten Theils der ganzjährigen Steuerreichniß,
oder des achten Theiles eines einfachen Steuer-
Betrages wirklich ein Achttheil der jährlichen
Steuergabe, oder 3 eines Steuer-Simplums,
sohin die anrepatirte Quote fünffach einhe-
ben, sieht sich die unrerzeichnete köuigliche
Finanz-Direktion veranlaßt, gedachte Aus-
schreibung hiemie dahin zu erläutern, daß
die hierin unter G. II. Lit. a enthaltene Kon-
kurrenz-Quoten-Bestimmung, welchebleß zur
leichtern Auffassung des vorhergehenden I.
§beigefügt wurde, und des Inhaltes ist:
„ven den altbaierischen Unterthanen wird
der achte Theil ihres jährlich fünffach zu ent-
richtenden Steuer: Simplums genommen“;
“) Regkrungstlatt St. 3z. S. 823.)
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nicht anders zu verstehen seye, als daß von
dlesen der achte Theil einer einfa-
chen Steuer eingebracht werden müsse.
Diejenigen königlichen Rentämter, welche
gegenwärtige Leuteration in specic verursach-
ten, werden sich hienach zu achten wissen.
München den 6. August 1311.
Königliche Finanz-Direktion
des Isar-Kreisecs.
Annetsberger, Dlrektor.
von Krempelhuber.
(Die Ausnahme--Prüfung protestantischer Pfarr-
amts- Kandidaten fuͤe den Oktober dieses
Jahres betreffend.)
Da nach der im zehnten Stuͤcke des allge-
meinen Regierungsblatts 1809 bekannt ge-
machten allerhoͤchsten Verordnung, die Prür
fung protestantischer Pfarramts-=
Kandidarten betreffend, kein studie-
render Theolog, ohne besondere
nur aus wichrigen Gründen von dem
General-Konsistorium zu ertheilende Di-
spensation später, als im ersten
Monate nach geendigten Univer=
sitcts-Studien, sich der Aufnahme=
Prüfung unterwerfen darf; so wird die
jIweite Aufnahme = Prüfung für
dieses Jahr in der Woche vom zg. bis
zum 10. Oktober angefangen werden.
Alle, welche zu derselben sich zu melden
Ursache haben, werden demnach erinnert,
sämtliche wegen des Inhalts der Anmel-
(°8°“)