Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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sezungen erloschener Gewerbe in ehemals 
reichsritterschaftlichen Gebieten, oder Herr- 
schafts= oder Hofmarks-Bezirken, eintrete. 
Diese Erlduterung Unserer oben ange- 
führten Verordnungen lassen Wir durch Un- 
ser Regierungsblatt zur allgemeinen Nach- 
achtung kund machen. 
München den 14 Jänner 1811. 
Marx Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
Baumuller. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Aufldsung der Universität Salzburg be- 
treffend.) 
Ministerium des Innern. 
  
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine königliche Majestat haben sich be- 
wogen gefunden, die vormals zu Salzburg 
bestandene Universitct durch eine allerhöchste 
Entschließung vom 25. November v. J. 
aufzulösen, und an ihrer Stelle nebst dem 
allda fortbestehenden Gymnasium ein voll- 
ständiges Lyceum mit einer theologischen und 
philosophischen Sektion nach dem Bedürf- 
nisse des neu konstituirten Salzachkreises 
einrichten zu lassen. 
Die definitive Organisation dieser höhe- 
ren Lehranstalt wird demnächst angeordnet 
werden. 
Damit aber indessen das Studium der 
Theologie und Philosophie in seinem unge- 
  
100 
störten Gange erhalten, und sogleich in ei- 
nigen erledigten Hauprfächern mit den noth- 
wendigen Lehrern gehörig erganzt werde, so 
haben Allerhöchstdieselben 
1) den bisherigen Professor der Philoso- 
phie zu Innsbruck, Dr. Ignaz Than- 
ner, mit Betbehaltung seines bishe- 
rigen Ranges, Karakters und Gehal- 
kes für das philosophische Lehramt, 
2) den bisherigen Professer der Mathe- 
matik zu Innsbruck, Dr. Ferdinand 
Mahir, gleichfalls mit Beibehaltung 
seines bisherigen Ranges, Karakters 
und Gehaltes für die Lehrstelle der 
Mathematik, 
3) den bisherigen Professor an dem Real- 
Institute zu Nuͤrnberg, Johann Herr- 
mann, fuͤr das Lehramt der theore- 
tischen und Erperimental--Physik nach 
Salzburg versezt, und die uͤbrigen all- 
da bereits angestellten theologischen und 
philosophischen Professoren in ihren 
behrfunktionen provisorisch bestatiger. 
Da der furistische Lehrkurs ver der Aus- 
fertigung des ovigen allerhöchsten Reseriptes 
bereits eröffnet war, so haben Seine königli- 
che Majestät geschehen lassen, daß die an- 
gefangenen juridischen Vorlesungen bis zum 
Schlusse des laufenden Winter= Semesters 
noch fortgesezt werden dürfen, für den künf- 
tigen Semester sollen dieselben aber gänz- 
lich aufhören, und die zu Salzburg die 
Rechtswissenschaft studirenden Inländer zur 
Fortsezung oder Vollendung ihrer Studien 
an die zu Landshut und Erlangen bestehen-
	        
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