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sezungen erloschener Gewerbe in ehemals
reichsritterschaftlichen Gebieten, oder Herr-
schafts= oder Hofmarks-Bezirken, eintrete.
Diese Erlduterung Unserer oben ange-
führten Verordnungen lassen Wir durch Un-
ser Regierungsblatt zur allgemeinen Nach-
achtung kund machen.
München den 14 Jänner 1811.
Marx Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumuller.
Bekanntmachungen.
(Die Aufldsung der Universität Salzburg be-
treffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine königliche Majestat haben sich be-
wogen gefunden, die vormals zu Salzburg
bestandene Universitct durch eine allerhöchste
Entschließung vom 25. November v. J.
aufzulösen, und an ihrer Stelle nebst dem
allda fortbestehenden Gymnasium ein voll-
ständiges Lyceum mit einer theologischen und
philosophischen Sektion nach dem Bedürf-
nisse des neu konstituirten Salzachkreises
einrichten zu lassen.
Die definitive Organisation dieser höhe-
ren Lehranstalt wird demnächst angeordnet
werden.
Damit aber indessen das Studium der
Theologie und Philosophie in seinem unge-
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störten Gange erhalten, und sogleich in ei-
nigen erledigten Hauprfächern mit den noth-
wendigen Lehrern gehörig erganzt werde, so
haben Allerhöchstdieselben
1) den bisherigen Professor der Philoso-
phie zu Innsbruck, Dr. Ignaz Than-
ner, mit Betbehaltung seines bishe-
rigen Ranges, Karakters und Gehal-
kes für das philosophische Lehramt,
2) den bisherigen Professer der Mathe-
matik zu Innsbruck, Dr. Ferdinand
Mahir, gleichfalls mit Beibehaltung
seines bisherigen Ranges, Karakters
und Gehaltes für die Lehrstelle der
Mathematik,
3) den bisherigen Professor an dem Real-
Institute zu Nuͤrnberg, Johann Herr-
mann, fuͤr das Lehramt der theore-
tischen und Erperimental--Physik nach
Salzburg versezt, und die uͤbrigen all-
da bereits angestellten theologischen und
philosophischen Professoren in ihren
behrfunktionen provisorisch bestatiger.
Da der furistische Lehrkurs ver der Aus-
fertigung des ovigen allerhöchsten Reseriptes
bereits eröffnet war, so haben Seine königli-
che Majestät geschehen lassen, daß die an-
gefangenen juridischen Vorlesungen bis zum
Schlusse des laufenden Winter= Semesters
noch fortgesezt werden dürfen, für den künf-
tigen Semester sollen dieselben aber gänz-
lich aufhören, und die zu Salzburg die
Rechtswissenschaft studirenden Inländer zur
Fortsezung oder Vollendung ihrer Studien
an die zu Landshut und Erlangen bestehen-