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nicht uͤbersteigen darf, aus demjenigen
Fond geschoͤpft werden, welcher die In-
terkalar-Einkünfte bezieht.
Wir lassen diese Berordnung durch das
Regierungsblatt zur allgemeinen Kenntniß
bringen, und weisen hiemit Unsere General=
Kommissariate des Main: Rezat= Regen=
und Isarkreises als General-Dekanate an,
in vorkommenden Füllen von nun an, die
Nachsize hiernach anzuordnen.
München den 13. August 1871.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kbniglichen allerbdchsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
Bekanntmachungen.
(Die Refusiens -Pflichtigkekr der königlichen
Stipendiaren betreffend.)
Wir Maximiltan Joseph,
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern.
Wir haben Uns bewogen gefunden, die
durch die Verordnungen vom 29. Septem-
ber und 29. November 1794 bei der Univer-
sitaͤt Ingolstadt, nun Landshut eingefuͤhrte
Refusion der genossenen akademischen Sii-
pendien hiemit gänzlich aufzuheben, und zwar
in der Art, daß nicht nur dieienigen Stu-
direnden, welche sich gegenwärtig im Ge-
nusse ciniger Unterstüzungs= Beiträge zu
ihrer Ausbildung befinden, oder denen solche
wegen ihrer Dürftigkeit und Würdigkeit
känfelg werden verliehen werden, von dieser
Refusions= Pflichrigkeit befceiet, sondern daß
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auch alle zur Zeit bestehenden Rückstände
der Stipendien-Rückerstamungs-Fristen nach-
gelassen seyn sollen.
Diese Unsere Entschließung wird allen Be-
theiligten durch das allgemeine Regierungs-
blatt zur öffentlichen Keunmiß gebracht.
München den 8. August 1871.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretd#
F. Kobell.
Die Organisation deo Gemeinde= Wisens in
Rothenburg betressend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Selner Majestät des Königs.
Der vormalige Verwaltungsrath in Ro-
thenburg im Rezatkreise wird als aufgelöset
erklärt, und an dessen Stelle wird ein Mu-
nicipalrath urd eine Kommunal-Administra-
tion konstituirt.
Die von der Gemeinde verordnungemäßig
gewählten, und bereits vorläufig m ihre
Funktionen eingewiesenen Municipalräthe
1) Johann Daniel Neth, Bürger und
Gastwirth
2) Johann Peter Gerer, Bürger und
Lederhändler
3) Johann Michael Schiller, Bürger
und Apotheker
4) Jehann Andreas Mangold, Bür-
ger und Schneidermeister
erhalten in dieser Eigenschaft die Bestätigung.
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