Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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smtlichen könlhlichen La#dgerichten, und 
Holizei-Direktionen aufgetragen, sowohl die 
Empfangs: Protokolle über die für 310 
bezahlte Brandschadens= Ersaz: Gelder an 
die durch Brand Berunglückten, als auch 
die Quirtungen über den an die königlichen 
Stiftungs-Administrationen für eben dieses 
Jahr geleisteten Rückersaz der vorgeschosse- 
nen Fonds-Kapitalien sogleich an die ké- 
nigliche Brandversicherungs-Kemmission in 
München einzusenden. « 
Wenn nun aus einer berichtlichen Anzeige 
bemeldter Kommission mit Mißvergnuͤgen zu 
entnehmen war, daß von saͤmtlichen koͤnig- 
lichen Stiftungs-Adminisirationen nur we- 
nige mit ihren Quittungen über den gesche- 
henen Räckersaz der im Laufe des vori- 
gen Jahrs vorgeschessenen Fondêgelder ein- 
gekommen sind, und die wenigsien der Un- 
terbehörden die Emrfangs= Protokolle über 
die hinausbezahlte Entschädigungequoren an 
die Brand= Assekuranz= Kommissson einge- 
sendet haben, die schnelle Beitreibung der 
ausgeschriebenen Cnrseháädigungs-Beiträge 
aber dermal um so dringender ist, als in 
Folge der allgemeinen Berordnung vom 23. 
Jänner laufenden Jahrs, die bisher bestan- 
denen Brandversicherungs-Gesellschaften im 
Reiche mit dem leblen kunftigen Monats 
sich schließen, und ihre Geschäfte und Nech- 
nungen bis zum ersten Jänner 181 voll- 
ständiget seyn mussen: f„ werden hiemit 
simtliche königliche Landgerichte, Pelizei- 
Direktionen und Kommissariate nachdrück- 
lichst angewiesen, durch schuelle Beitreibung 
  
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Der ausgeschriebenen Gus ädigungs= Bei- 
träge, die von den königlichen Seifrungs- 
Administrationen, und den übrigen im Ge- 
neralkonspekte bezeichneten Vorschußkassen 
im Laufe des vorigen Jahrs geleisteten 
Geldvorschüsse schleunigst, und zwar 
längstens binnen 4 Tagen vem Tage 
dieses Auftrages wieder zurück zu bezahlen, 
damit nach eingesendeten Quittungen alfo“ 
Fleich neue Anweisungen verfüge werden kön- 
nen; wiedrigenfalls die königliche Brandoer- 
sicherumgs-Kommission ermächtiget ist, bei 
eigener Verantwortlichkeit gegen die säumi- 
gen Behörden ohne weiters mit Erekmion 
fürzufahren, zu welchem Ende die bemeldte 
Vorschußkasse: Aemter von Zeit zu Zeir die 
Anzeige über die an selbe eingehende Zab- 
lungen, so wie über die sich hierüber nech 
bezeigenden Reste zu der Brandversicherungs- 
Kommission einzusenden haben. 
Munchen den 10. August 1 811. 
Königliches General= Kommissa- 
riat des Isar-Kreises. 
de Troge, Direkter. 
Rainprechter. 
  
(Die Erledigung der Pfarrei Appethofen 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Köuigs. 
Diuch den Tod des Pfarrers Christfelo 
ist die protesiantische Pfarrei Appebtzhofen 
im Landgerichte Rördlingen, Dekanats 
Harburg erlediget worden. — Sie zählt in 
dein Umkreise von einer Juadratmelle 427
	        
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