Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Königlich-Balerisches 
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Regitrungsblatt. 
  
LiV. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 7. September 1812 1. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Konkurs-Prüfung für die Adspiranten zum 
Staats= Dienste im Finanz-Fache bei dem 
Isar-Kreise betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da- koͤnigliche General-Kommissariat des 
Isar-Kreises wird für die Adspiranten zum 
Staats-Dienste, am 4. November dieses 
Jahres, einen Prüfungs" Konkurs eröffnen. 
Diesenigen Kandidaten, welche Bedie- 
nungen im Finanz Fache nachsuchen, oder 
deren künftige Stellen finanzielle Kenntnisse 
erheischen, werden aufgefodert sich zur näm- 
lichen Zeit bei der königlichen Finanz:Direk- 
tion des Isar-Kreises zu melden, und das 
Nähere zu vernehmen. 
Alle, welche sich der Prüfung unterwerfen, 
haben sowohl die Zeugnisse über die Gymna- 
sial-Studien, als über die bei Kameral- 
Beamten oder bei der Finanz-Direktion ge- 
nommene Praris vorzulegen. 
München den 30. August 1871. 
Königliche Finanz-Direktion 
des Isar= Kreises. 
Annetsberger, Direktor. 
von Krempelhuber, 
(Die Aufnahme und den Aufnahms-Kenkurs der 
Syubjekte in die kdnigliche Zentral-Veterinär= 
Schule betreffend. 
Das organische Edikt über das Vererinär= 
wesen, und die Errlchtung einer Zentral-Ver 
terinär-Schule (sth. Regierungsblatt St. VIIj. 
vom 4. Febr. 1810. Tu. III. G. 10. füb. 
Lit. a. b. c. d. ) spricht die Bedingnisse ganz 
deurlich aus, die jedes Subjekt, welches sich 
dem Studium der Veterinär-Kunde widmen 
will, schon zum voraus soll erfüllet haben; 
und laut . 17. des obbesagren Edikts ist den 
königlichen Landgerichts: Aerzten die este Ans- 
wahl solcher zu Thierärzten zu bildenden Sub- 
jekre dergestalt überlassen, daß diese alliähr= 
lich vor der Mitte des Septembers ihr Gut- 
achten nebst den erforderlichen Belegen und 
Zeugnissen an die königliche Zentral Veteri- 
nidr-Schule direkte einsenden sollen. Dies 
ser allerhöchsten Willensmeinung haben vori- 
ges Jahr nur einzelne Gerichts Aerzre Genüge 
geleister. Man sieht sich daher veranlasset, 
alle Gerichts-Aerzee des Königreichs anzus 
mahnen, ganz unverzüglich in ihren Disteikten 
geschickte, und zur Veterindr= Lehre geeignete 
Subsekte auszuwählen, und solche vorge- 
sriebenet massen noch vor Mitte des Sepꝛ 
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