105
(Die Erledigung der Pfarrei Reuenkleming
betreffend.)
Im Namen Seiner Masestäk des Königs.
Durch den Tod des Pfarrers Karl
Mayrhofer ist die organisirte ehemalige Klo-
sterpfarrei Neuenkieming, Landgerichts
Traunstein, erledigt. «
Sie hat boo fl. Firum, roo fl. Stole,
und den Ertrag von 20 Tagwerk Feldbau,
sammt freier Wohnung als Einkunft, zählt
623 Pfarrkinder, bedarf keines Hilfsprie-
sters, und trägt außer dem Zehent einiger
Widdumsgründe keine besonderen Lasten.
Dieß wird daher bekannt gemacht, damit
sich alle diejenigen, welche hierum kompe=
tiren wollen, melden können.
Salzburg den ro. Jaͤnner 1811.
Könlgliches General-Kommissariat
des Salzach-Kreises.
In Abwesenheit des königlichen Kreis-Kom-
missärs
der Kreisrath Freiherr von Godin.
Leuthner.
(Die Erledigung der Pfarrei Albeins be-
treffend.)
Im Namen Seiner Mafestät des Königs.
Durch den Tod des Driesters Lösch in
Albeins ist diese Pfarrei erledigt worden.
Sie liegt im königlichen Landgerichte Bri-
ren, und gehört zum Wahl-Dekanate Vell-
thurns. Der Pfarrer bezieht seine Ein-
künfte aus Widdum, Zehent und Grund-
zinsen, die sich im Durchschnitte auf 04a fl.
belaufen. Die Lasten sind auf 185 fl. be-
rechnet. — Die Seelenzahl beträge 401,
106
und der Pfarrer hat einen Frühmeßer zu
halten.
Die geeigneten Kompetenten haben sich
längstens binnen 3 Wochen, versehen mit
ihren Zeugnissen, zu melden.
Innsbruck den 160. Jaͤnner 1811.
Königliches General-Kommissariat
des Inn-Kreises.
Freiherr von Lerchenfeld.
Egloff.
(Beiträge für die Verunglückten zu Weilheim
berreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Känigs.
An freiwillgen Beiträgen für die durch
Brand verunglückten Einwohner zu Weil-
heim sind ferner eingegangen:
Durch das königliche Landgericht Wolf-
ratshausen von den Pfarreien Wolfratshau-
sen, Deining, Thaning, Dietramszell,
Münsing und Ascholding. 57 fl. 457 kr.
Durch das königliche Landgericht Eggen-
selden von den Pfarreien, Gerichtshaltereien,
und Obmannschaften. 303 fl. 67 kr.
Durch das königliche General-Kommissa-
riat des Mainkreises die Beiträge des könig-
lichen Landgerichts Weismain, und zwar
von den Gemeinden Wildenberg, Mainklein,
Wahnsees, Motschenbach, Mainroth, Fas—
soldshof, von dem Freiherrn von Künsberg
zu Danndorf, von den Gemeinden Garten=
roth, Pfaffendorf, Rothmannsthal, Maineck,
Hein, Tiefenklein, Schmeilsdorf, Giech-
krörtendorf, Tanschendorf, Rorhwien, Weis-