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XI. Mit dem Schlusse eines jeden Etats-
Jahres muß die Staats-Schulden- Tilgungs-
Kommission Rechnung uͤber ihr ganzes Ge-
schaͤft Unserm geheimen Finanz-- Ministerium
ablegen. Aus der jaͤhrlichen Bilance muß
deutlich hervorgehen, daß die S#nats-Schuld
in dem vorgeschriebenen Verhlleniss# sich ver-
mindert habe, so daß die Gewißheit der gan-
zen Staats-Schuldentilgung in dreißig auf-
einander folgenden Jahren klar ver Augen
liege.
XII. Die Rechnungs-Form soll die eines
Banquiers seyn: dem Zwecke anpassend müss
sen die Bücher mit Klarheit, Kürze und
Reinheit das Soll und Haben eines je-
den bei dieser Anstalt Betheiligten täglich vor
Augen legen können.
XlIII. Damit die zu dieser Staats= Schul-
dentilgungs-Kommission ernannten Individuen
mit desto größerem Eifer sowohl für das In:
ceresse der Staats-Schuldencilgungs: Kasse,
als für die Beruhigung der Scaats-Gläubi=
ger arbeiten, bewilligen Wir denselben fol-
gende Prämie:
Wenn sie nämlich den Zinsen-Fuß der gan-
zen Staats:" Schulden= Masse im Durch-
schnitre unter fünf vom Hundert, dergestalt,
daß es überhaupt tiefer als jezt steht, herab-
bringen, so erhalten sie den dritten Theil des
durch den verminderten Zinsen-Fuß ersparten
Betrages als Belohnung ihree wöhlangewen-
deten Bemühungen; und sie häben diesen
Theil im Verhältnisse der firen Gehälter, die
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sie vom Staate beziehen, unter sich zu ver:
theilen.
XIV. Wir versichern für Uns und Unsere
Nachfolger in der Regierung, und verord-
nen, daß die hieroben von Uns zur Staats=
Schuldentilgung angewiesenen Fonds dieser
ihrer Bestimmung so lange nicht entzogen
werden sollen, bis nicht alle fundirten, und
auf diesen Fond hyporhezirten Baierischen
Staats-Schulden ganz getilgte seyn werden.
XV. Mit dem ersten Oktober 1811 soll
diese Staats-Schuldentilgungs-Anstale in
Wirklichkeit ereten.
Wir befehlen Unsern General-Kreis= und
Stadt-Kommissariaten, Finanz-Direktio-
nen, Landrichtern, Rent; und andern Ber
amten, und erwarten von Unsern gesamten
Unterthanen, daß sie zum Gedeihen dieser
wichtigen, mit dem allgemeinen Beßten des
Staates in der genauesten Verbindung ste-
henden Anstalt nach ihren Kräften beitra-
gen, und die Staats: Schuldentilgungs=
Kommission in allen ihren Operationen, wo-
zu dieselbe ihre Mitwirkung nöthig hat,
thátigst und kräftigst unrerstüzen werden.
Gegeben in Unsrer Haupt= und Refidenz-
stadt München, den zwanjigsten August, im
Jahr Ein Tausend achthundert und eilf.
Max Josepbp.
Graf von Montgelas.
Auf königllchen allerhöchsten Befebl
(L. S.) der General-Sekrerir
G. Geiger.