Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Bekanntmachungen. 
  
(Die Organisation der Rentaͤmter im ehemaligen 
Fürstenthume Buircury betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden Kömg von Baiern. 
Da durch die von Uns angeordnete Land- 
gerichts-Oeganisation im ehemaligen Fürsten- 
hume Baireurh dir bisher bestandenen Ka- 
merümter ohnehin einen grossen Theil der 
ihnen zugewiesenen Geschäfte verlieren, da ihr 
Wirkungekreis sowohl, als jener der Haupt-- 
und Nebenrendanturen durch die erfolgte Zen- 
tralisirung verschiedener Gesälle vereinfache, 
und leztere Aemter aus dieser Ursache schon 
im November vorigen Jahrs aufgehoben wor- 
den sind, — überhaupt aber die Ordnung der 
Finanzverwaltung eine gleichförmige und über- 
einstimmende Oerganisation der untern Admi, 
nistrations-Behörden erheischt; so haben Wir 
nach dem Antrage Unsers General: Kommis- 
sariats des Mainkreises vom 16. v. M. be- 
schlossen, das mit dem Eintritte des Etats- 
jahres I#114 auch die dermal noch bestehenden 
20 Kamerämter aufgelösit, und hieraus mit 
Ausschlu# des Bezirks von Kaulsdorf, für 
welchen die bioherige Administration fortzu- 
bestehen hat, zwölf Rentämter namentüch: 
Hof, ichtenberg, Munchberg, Wun- 
stedel, Gefrees, Kulmbach, Bai- 
reuth, Pegniz, Erlangen, Neu- 
stadt, Irsheim und Iphofen gebilder 
werden sollen. « 
Diese Rentaͤmter, deren einzelne Bestand- 
theile unten folgen, werden in Hinsicht ihrer 
——.— 
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innern Einrichtung, ihrer Verhälenisse zu den 
andgerichten, und ihces Wirkungskreises voll- 
kommen den ku den Übrigen Kreisen Unsers 
Reiches bestehenden allgemeinen Rentämcern 
gleich gestellt, und die Rentbeamten und Ames; 
diener sollen dieselben Haupt; und Rebenbezüge 
erhalten, welche dieses Dienstpersonal ander- 
wärts skatusmässig zu beziehen hat. Als Zu- 
lage für den Unterhalt der erfoderlichen Amts- 
schreiber bewilligen Wir den Beamten ebenfalls 
den dritten Theil ihrer firen Geld-Besoldung, 
und der Prozente von dem zu verrechnenden 
Brutoertrage ihrer Aemter, jedoch mit der 
Anflage, hiefür eine verhältnistmässige An- 
zahl der bisher vom Aerar besoideten Amts- 
Assistenten und Kepisten zu übernehmen, und 
diesen hieraus ihren Gehalt zu verreichen, 
und da Uns die Rentbeamten in Hinsicht der 
ihrer Administration anvertrauten Gefille aus- 
schliessend verantwortlich sind, so versteht es 
sich von selbst, daß die ihnen zugetheilten Assi- 
stenten und Kopisten sich lediglich jenen Dienst- 
leistungen zu unterziehen haben, welche ihnen 
die Rentbeamten zu übertragen für aut finden. 
Unser Generalt Kommissariat des Main-- 
kreises hat hienach ohne Verzug die geeigneten 
Einleirungen zu treffen, damit dieser Uuser 
allerhöchster Beschluß mit dem 1. Oktober 
in Vollzug gesezt werden könne. 
München den r0. August 1 Su##. 
Mar Joseph. 
« Graf von Montgelas. 
Auf koniglichen allerböchsten Rerehl 
der General-Selietär 
G. Cheiger.
	        
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