Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1161 
I. Das neu zu errichtende Patroullleur- 
Korps besteher aus 
12 beriktenen Ober-Patrouilleurs, 
17 Vor-Patrouilleurs, und 
200 Patrouilleurs zu Fuß. 
II. Die Ober-Patroullleurs, Vor-Datrouil- 
leurs und Patrouilleurs werden von der Ge- 
neral= Zoll- und Maut-Direktion ausgenem- 
men, und können in den ersten sechs Jah- 
ren ihrer Dienstleistung, entweder auf ihr 
eigenes Ansuchen, oder wegen ihrer Unbrauch- 
barkeit, jederzeit wieder entlassen werden. Sie 
haben während diesen ersten sechs Jahren 
keinen Anspruch auf Penston oder Entsch- 
digung. 
Nach sechsiäbriger Dienstleistung, wenn 
ste darüber befriedigende Zeugnisse von ihren 
Vorz serten vorlegen können, und durchge- 
bends straffrei geblieben sind, erlangen sie 
Penstons-Nechte. Auch sell aledann bei 
eintretenden Erledigungen im Maurdienste 
rersüglecher Bedacht auf sie genommen wer- 
den. 
III. Ein Ober-Patreuilleur erhaͤlt jaͤhr- 
lich 350 fl. 
Ein Vor-Patreuilleur 330 fl. 
Ein Patronilleur täglich do kr. 
Die Ausbezahlung geschieht durch die 
Mautämter nach nähern Anweisungnn der 
General Zoll= und Maut-Direktion. 
Für eine Pferd= Ration werden monatlich 
lo fl. bewilliger. Die Fourage wird ven den 
1102 
Rent. Aemtern aus Unsern Getreid= Kästen um 
genannten preis abgeleesert. 
Für den Ankauf eines Pferdes werden 15 
Karolins, und für die Anschaffung des Sat- 
tels und Zeugs 47 fl. in Aufrechnung zu 
bringen gestattet. 
IV. Die Uniform der Patrouilleurs beste- 
her in einem schwarzen Tschako, welcher oben 
mit einer 6 Linien breiten weiß seidenen Bor- 
de eingefaße ist. Vorne wird die National- 
Kokarde unter einer weiß seidenen Bördchen- 
Schlinge und darüber ein blauer Federbusch 
angebracht. 
In einem kurzen Rocke ven hechtgrauen 
Tuche mit dunkelblauen stehenden Kragen, 
Aermelaufschlägen und Vorschuß, dann eben 
selchen Brust Klappen, auf welchen an bei- 
den Seiten sechs kleine Knsrschen von wei- 
ßem Meralle stehen. Der Rock wird von 
eben bis unten zugehester, und an den Ecken 
überschlagen. 
Ferner in schwurzer Halsbinde, langen 
Beinkleidern vom nämlichen Tuche, wie der 
Reck, schwarzen Gamaschen und Schuhen. 
Einem Söbel in schwarz lederner Schei- 
de und stdhlernem Grifsse, weiß wollenem 
Porte: d-Epee, an einer schwarzen Kuppel. 
über die Schulter; einem Cartouchier, eben- 
falls mit schwarzer Banduliere und einem 
Feuergewehre; die Säbel Kuppel, so wie das 
Bandouliere werdem auf beiden Schultern 
durch ein Achselband von dunkelblauem Tu- 
che festgehalten. 
(810
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.