Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1177 
Königlich-Baierisches 
1173 
Re gierungsblat t. 
  
LX. Stück. München, Samstag den 238. September 1811. 
  
Bekanntmachung. 
(Die Reduktion der bisherigen Getreid= bänge- 
und Flüssigkeits-Maße, dann der Gewichte 
der verschiedenen mic dem Kbnigreiche Baiern 
vereinigten Provinzen mit den neuen betref- 
fend.) 
Ministerium der Finanzen. 
  
Auf Befehl Seiner Masestät des Königs 
Wur hiemit die von der koͤniglichen Muͤnz- 
Kommission vollendete Reduktion der bishe- 
rigen Getreid- Laͤngen- und Fluͤssigkeits- 
Maße, dann der Gewichte, in den verschie:. 
denen mit dem Königreiche Baiern vereinigeen 
Hrovinzen, auf die neuen durch die königli- 
che Verordnung vom 28. Februar 1800 (’ all- 
gemein vorgeschriebenen Maße und Gewichre, 
durch das allgemeine Regierungsblatt zur 
Kenntniß des Publikums gebracht. 
München den #. September 1811. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-SEekretär 
G. Geiger. 
*) Reggsblatt v. J. 1869. St. XX. S. 473. 
Reduktion des Getreid-Maßes. 
  
Im kön. (abgestrichenen) Normal Getreid-Maße. 
Zur genauesten Berechnung Jur Einmessung. 
  
  
  
Schäffel. [Mezen. Mezen. 
DeeiDeei- * — EE 
#mal-mal- - HEEIIEE 
5 abeile] Kheile.b SE 
  
  
  
  
¾ Mainkreis. 
Vormerkung. Die Verschiedenheit, so wie d6 
Eigenthümliche der Einfüllunggar und der 
mit der freien Hand oder mit kleinen Geschir- 
ren bestimmten Zugabe machten es norhwen- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(82) 
 
	        
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