1345
Koͤniglich- Baierisches
1326
Regierungsblatt.
LXI. Stuͤck.
Allgemeine Verordnung.
(Die neue Ze- und Maut-Ordnung, nebst den
damit vLerbundenen Tarifsfen betrefsend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Kinig von Baiern.
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V Unserer Vererdnung vem 20. August
laufenden Jahrs über die Errichtung der
Zentral-Schulden-Tilgungs-Kasse haben Wir,
um dieselbe zu ihrem Zwecke hinlänglich zu
detiren, im 3. S. I.u. C. festgesei#, daß
neben dem bisherigen Kensume= Zel bei Un-
seren Maur= und Hallämtern von allen zur
inneren Konsamion aus dem Auslande ein-
gesührt werdenden Gütern und Wgaren nach
der Verschiedenheit ihres Werihes, und der
dabei eintre#enden Staats wirthschaftlichen
Rücksichten, noch ein besenderer Kensumtions=
Aufschlag erhoben, und zu jener Zentral-
Schulden- Tilgungs= Kasse abegeben werden
solle. çl
Hledurch F#nd Wir zugleich bewegen wer-
den, die jezt bellehende Zoll= und Maut--
Ordnung, nebst ihren Tarissen, besonderen
Anerdnungen und Verfügungen, einer ge-
nauen Durchsicht zu unterwerfen, und darin
München, Samstag den 3. Sextember 198##
diesenigen Abinderungen zu trefsen, welche
ihr Zusammenbang, und ihre wesemliche
Verbindung mit dem einzuführenden neuen
Konsum'ttens-Aufschlage erfodert.
Diesemnach vererdnen Wir wie folgr:
I. Abschnitt.
Aufhebung des bisher bestandenen
Zoll= und Maut-Gesezes, und Gil-
tigkeit des Gezenwärtigen.
K. 1. Wir heben hiemit die bisher bestan,
dene Zoll- und Mant-Ordnung vom g. März
18o8 nebst den damit verbundenen Tariffen,
Anordnungen und Verfügungen auf, und
sezen, vem ersten des künftigen Monats
Oltoler an, gegenwortig neues Zoll= und
Maut= Gesez als allein giltig an ihre
Stelle.
II. Abschnitt.
Allgemeine Bestimmungenüberdie
Zoll, Maut-, und die andern damit
verbundenen Auflagen.
X. . Den Zell= und Maur-Abgaben
unterliegen alle Effekten, Güter und Waaren,
welche
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