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§. 75. Wuͤrden die Guͤter, welche der
Hallschein enthaͤlt, nicht im Ganjzen sondern
nur theilweise von der Halle entfernt, so ist
fuͤr die zuruͤckbleibende Quantitaͤt immer ein
neuer Hallschein zu ertheilen, der bei wie-
derholten Versendungen oder Bezuͤgen zum
Gebrauche stehec.
G. 76. Die Grenz= Maut= Austritts-Po-
Kirungen empfangen alle von Eintritts-Po-
sitrungen oder Hallämtern ihnen zugewiesene
Ladungen der Zollpflichtigen, — überzeugen
sich durch dle Gewichtswaage von der Ge-
samtlast, — halten diese gegen diejenige, die
in den Dolleten angezeigt ist, — nehmen
die Versscherung nach vorläufiger Berücksich-
tigung ihrer Unverleztheit ab, — unterfu-
chen die Zahl und Gattung der Kolli nach
Inhalt der Polleten, — und controlliren auf
diese Art die vorgegangenen Behandlungen
der früheren Aemter, — jiehen demnächst
die Polleten ein, — tragen sie in dem Kon-
rroll: Regtstec, welches der Zollpflichrige je-
derzeit unterzeichnen muß, vor, — und be-
richtigen nach richtigem Befund den Maue-
Weisungsbrief, der dem SZolkpflichtigen zu-
rückgestellt wird.
G. 77. Im Falle bemerkter Unrichtigkelt
wenden die Austritts-Posterungen dieselbe
Befugnisse an, welche §. 58 in Ansehung
der innern Besichtigung festgesezt sind.
V. 78. Wenn bei Austritts-Postirungen
Gegenstände über die Grenze ziehen, für
wekche eine schon früher vor sich gegangene
tant-Berhandlung nicht nach zewiesen wer:
ben kann, so haben sie alles dassenige in
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Anwendung zu bringen, was zür Sicherung
der Gefälle ersoderlich ist, hiebei aber in kel-
nem Falle die Befugnisse zu überschreiten,
die den Hallämrern obigen Bestimmungen
gemaß gestauter sind.
XI. Abschnitt.
Weitere Bestimmungen übet die
Hallen.
K. 70. Der Gebrauch der Hallen ist nicht
allein für diejenigen bestimmt, welche dem
gegenwärtigen Geseze zu Folge dazu verpllich-
tet find, sondern sie siehen auch für solche
offen, welche sich derselbten zur sichern und
bequemern Deponirung ihrer Waarcn bedie-
nen wol##n. 4
I. 20. Gegenstände, welche feuergefähr,
lich oder durch ihren Geruch andern Waa-
ren nachrheilig seyn kennen: als Schieypul-
ver, nicht mehr frische, sondern stark riechen-
de Häute 2c. werden nicht angenommen.
S. 81. Wir werden auf die Erweiterun)
und Verrollkemmnung der Hallgebäude erns=
lichen Bedacht urhmen, um nicht allein die
hallämclichen Manipulationen zu befördern,
sondern auch dem Kommerz sichere Lager-
stäuten in dem Königreiche zu verschaffen.
##. 32. Zum Behufe des Halldienstes,
und zur Bequemlichkeit der Kaufleute wer-
den auf allen bedeutenden Hallpläzen eigene
Gater= Bestätter, Spanner, Trockenlader,
Weinheber, Güter Führer 2c. bestellt, de-
ren Aufnahme, von den Maut-Inseektio=
nen unter Beiztehunz der Handels-Vor-
slände eingeleitet wird.