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Die Resultate einer vorgenommenen In-
spektion find in abgesonderten Berichten dar-
zustellen, und 14 Tage nach dem Schlusse
der Inspektion bei der obersten Staats-Ku-
ratel einzureichen.
Die Kreis ; und Ober-Administrarionen
bleiben dafür verantworklich, daß die Amts-
Inspektionen über alle Geschäftstheile einer
Adminisiration verbreitet, die Resultate der
Geschäfts-Führung mit einer gleichen Serenge
gewürdizer, und mit gewissenhafter Tree
zur Kenntniß der obersten Kuratel gebracht
werden.
X.
Um das Staats-Ministerlum des Innern
während dem Laufe eines Quartals und bis
zur Vorlage des Rechenschafts-Berichtes in
der erfoderlichen Kenntniß des Zustandes der
Stistungs-Kassen zu erhalten, werden die
Koeis= und Ober-Administrarionen angewies
sen, bis zum l5. eines jeden Monats den
durch die einschlägige Spezialweisung vom
4. September dieses Jahres vorgeschriebenen
Konspekt des Kassen-Zustandes der Distrikts-
Administrationen für den verstossenen Monar,
und die Balanz der Kreis-Konkurrenz-Kasse
unfehlbar einzureichen, in dem Rechenschafts-
Berichte aber den Ertrag und den Aufwand
für den Zeitraum eines Quartals= Konspekts
der Kasse: Balanzen, in kollektiver Ansicht
darzustellen. ·
XI.
Aus mehreren Ruͤcksichten haben Wir
Uns auch bewogen gefunden, die Kompetenz
der General: Kreis: Kommissariate und der
Kemmissariare in den Städten Augsburg und
1472
Nüenberg, in ihrre doppelten Eigenschaft als
Ober-Polizeistellen und als Kreis, und Ober-
Administrationen der Stifstungen in Bezug
auf die Verleihung von Pfründen bei Wohl-
thärlgkeits -Anstalten zu erweitern, und die
begeichneten Stellen zu ermächtigen, denjeni-
zen Individuen, welche nach den Bestim-
mungen der allgemeinen Verordnung über die
Armenpflege vom a2. Februar 1g03 zur Auf-
nahme in die Armen, Versorgungs, Häuser
geelgnet sind, den Eintrit in den Genuß der
Pffünde selbst zu gestatten; die cingeführten
Aufnahms, Konspekte werden hienach als
Resultate polizeillcher und administrativer
Verhandlungen am Schlusse eines jeden Mo-
nats unttels besonderer Berichte dem Mini-
sterium des Innern vorgelegt, und in de
Rechenschafts-Berichten der Kreis: und Ober
Administratienen der Sciftungen für den Zeit-
raum eines Quartals, mit Berücksichtigung
der auf die Menats= Berichte gegen den An-
trag der General; und der Start-Kommis
sariate allenfalls gefaßten allerhöchsten Ent-
schliessungen, zur kollektiven Aussche dieses
Gegenstandes wiederholr.
Die Verantwortlichkeit, welche dief falls
auf den bezeichncten dusseren Geschäftsstellen
ruhr, besteht darin, ç
) daß der Pfründengenuß nur solchen In-
dividuen gestattet werde, welche sich in
dem gin-lichen Manzjel eine; Verms-
geus= und der Arbrits= Fähigkeir, also in
dem Stande der vollen Armuth befinden;
b) daß die polizeilichen und ärztlichen Zeug-
nisse über Vermögenslosigkeit und Er-
werbs-Unfähigkeit strenge gewürdige: