Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1491 
vorgesezten Postbehörde weiters abge- 
sendet zu werden die Bestimmung er- 
hält. In allen Fällen hat die Expe- 
dition das Ansuchungs= oder Reklama- 
tüons-Schreiben wohl zu verwahren, 
um sich seiner Zeit wegen der Weiter- 
sendung legitimiren zu können. 
3) Wenn übrigens einer Expedition der 
Aufenthaltsort des Adressaten mit ei- 
niger Verlässigkeit bekannt ist; so hat 
dieselbe einen kurzen Avisbrief an sol- 
chen abzusenden, in welchem solche dem- 
selben die Anwesenheit des Postwagens- 
Frachtstückes, den deklarirten Inhalt 
und Werth desselben, und das darauf 
haftende Porto bekannt zu machen hat. 
Auf erhaltenen hinreichenden Auftrag 
kann solches sodann zurück, oder wei- 
ter versendet werden. 
4) Ueber alle Postwagens-Stücke, wel- 
che länger als 4 Wochen bei einer Erx- 
pedition unbestellt erliegen, soll die un- 
gesäumte Anzeige an die Inspektion der 
fahrenden Post geschehen; hievon sind 
nur jene ausgenommen, welche Poste 
restante, das ist, auf deren Adressen 
besonders vorgemerkt ist, daß sie bis 
zur Abholung oder Reklamation des 
Adressaten auf der Post-Expedition 
erliegen bleiben sollen: diese leztere sind 
3 Monate lang aufzubewahren, nach 
Ablauf dieser Zeit aber, über die näm- 
liche Route, über welche solche einge- 
langt sind, an die Ausgabs-Expedition 
— 
1492 
juruͤckjusenden. Muͤnchen den 1. Okto- 
ber 1811. 
Königliche General-Post-Direktion. 
Freiherr von Drechsel. 
Deisenrider, 
  
(Die Ernennung der geheimen Räthe auf das 
Dienstjahr 1813 betreffend. 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nachdem Wir den Bestimmungen des 
organischen Ediktes über die Bildung des 
geheimen Raths gemäß, die biste der effek- 
tiven geheimen Räthe auf das Jahr 1847 
angeordnet, und sämtliche für das verflossene 
Dienstjahr ernannten geheimen Rähhe für 
das nun eintretende Dienstjahr wieder be- 
stäriget haben, so wird dieser Unser Be- 
schluß hiedurch zur allgemeinen Kenmuiß ge- 
brachr. 
München den zo. September 1811. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl 
der General--Sekretaͤr 
Baumuͤller. 
  
(Die Erledigung der Pfarrei Machtlfing be- 
treffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Könlas. 
Durch den Tod des Pfarres Johann Ne- 
pomuk Lengger, wurde die Pfarrei Macht##l- 
fing, in der Diözes Augsburg, im Deka- 
nate Friedberg, und Landgerichte Starnberg 
erledigt. — Diese Pfarrei zählt 200 Ses
	        
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