1491
vorgesezten Postbehörde weiters abge-
sendet zu werden die Bestimmung er-
hält. In allen Fällen hat die Expe-
dition das Ansuchungs= oder Reklama-
tüons-Schreiben wohl zu verwahren,
um sich seiner Zeit wegen der Weiter-
sendung legitimiren zu können.
3) Wenn übrigens einer Expedition der
Aufenthaltsort des Adressaten mit ei-
niger Verlässigkeit bekannt ist; so hat
dieselbe einen kurzen Avisbrief an sol-
chen abzusenden, in welchem solche dem-
selben die Anwesenheit des Postwagens-
Frachtstückes, den deklarirten Inhalt
und Werth desselben, und das darauf
haftende Porto bekannt zu machen hat.
Auf erhaltenen hinreichenden Auftrag
kann solches sodann zurück, oder wei-
ter versendet werden.
4) Ueber alle Postwagens-Stücke, wel-
che länger als 4 Wochen bei einer Erx-
pedition unbestellt erliegen, soll die un-
gesäumte Anzeige an die Inspektion der
fahrenden Post geschehen; hievon sind
nur jene ausgenommen, welche Poste
restante, das ist, auf deren Adressen
besonders vorgemerkt ist, daß sie bis
zur Abholung oder Reklamation des
Adressaten auf der Post-Expedition
erliegen bleiben sollen: diese leztere sind
3 Monate lang aufzubewahren, nach
Ablauf dieser Zeit aber, über die näm-
liche Route, über welche solche einge-
langt sind, an die Ausgabs-Expedition
—
1492
juruͤckjusenden. Muͤnchen den 1. Okto-
ber 1811.
Königliche General-Post-Direktion.
Freiherr von Drechsel.
Deisenrider,
(Die Ernennung der geheimen Räthe auf das
Dienstjahr 1813 betreffend.
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem Wir den Bestimmungen des
organischen Ediktes über die Bildung des
geheimen Raths gemäß, die biste der effek-
tiven geheimen Räthe auf das Jahr 1847
angeordnet, und sämtliche für das verflossene
Dienstjahr ernannten geheimen Rähhe für
das nun eintretende Dienstjahr wieder be-
stäriget haben, so wird dieser Unser Be-
schluß hiedurch zur allgemeinen Kenmuiß ge-
brachr.
München den zo. September 1811.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl
der General--Sekretaͤr
Baumuͤller.
(Die Erledigung der Pfarrei Machtlfing be-
treffend.
Im Namen Seiner Majestät des Könlas.
Durch den Tod des Pfarres Johann Ne-
pomuk Lengger, wurde die Pfarrei Macht##l-
fing, in der Diözes Augsburg, im Deka-
nate Friedberg, und Landgerichte Starnberg
erledigt. — Diese Pfarrei zählt 200 Ses