Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1497 
Koͤniglich-Baierisches 
1498 
Re gierungsbla.! t. 
  
LulV. Stück. München, Mittwoch den 9. Oktober 18rr 
  
Allgemeine Verordnung. 
  
(Die Erweiterung des Wirkungskreises bei den 
General-Kreis= und Lokal-Kommissariaten 
betreffend.) 
Wir Marximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
J Erwägung, daß. nachdem seit der Er- 
richtung der General-Kreis-Kommissariate, 
die von Uns angeordneten Dienstes= und 
Verwaltungs-Formen sich hinlänglich befe- 
stiget haben, diejenigen Gründe, aus wel- 
chen verschiedene untergeordnete Geschäfts- 
Gegenstände der innern Verwaltung Unserer 
allerhöchsten Kenntniß und Entscheidung vor- 
behalten waren, nicht mehr in ihrer vollen 
Stärke bestehen; und in der Absiche, die 
Nachtheile zu beseitigen, welche bei längerer 
Fortdauer dieses Vorbehalts, für das In- 
teresse des Dienstes überhaupc, für die recht- 
zeitige uund zweckmäßige Thätigkeit der dus- 
sern vollziehenden Behörden, und für die An- 
gelegenheiten Unserer Unterthanen entstehen 
könnten, haben Wir beschlossen, dem Wir- 
kungskreise Unserer General-Kreis= und Lo- 
kal-Kommissariate, wie solcher durch die In- 
struktion vom 17. Juli 1808. im Allgemei- 
nen bestimmt ist, eine weitere angemessene 
Ausdehnung zu geben, und diesem nach al- 
lergnädigst zu verordnen. 
J. 
Alle hiernach benannten Fdlle und Ge- 
genstände werden, mir den jedesmal beige- 
sezten besondern Bestimmungen und Be- 
schränkungen in den Geschäfts-Umfang der 
General-Kreis= und Lokal-Kommissariate 
überwiesen, nämlich: 
A. In Bezug auf den öffentlichen Unter- 
richt. 
1) Die Anstellung sämelicher Schul- 
gehilfen. 
2) Die Anordnung der proviford 
schen Verwesung aller in Erledi- 
gung kommenden Schuldienste. 
3) Die Besezung aller Schulleh- 
rer-Stellen, deren jährlicher Dienst- 
ertrag die Summe von Zoo fl. nicht 
erreicht. 
Die General-Kreis= und Lokal Kommis 
sariate sind jedoch verbunden, niche nur in 
dem Jahres-Berichte über den Seand des 
Schulwesens eine vollständige Ueberstchr aller 
aufgestellten Schulgehilfen und Schulver- 
weser, vorzüglich aber aller im Laufe des 
(103)
	        
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