1553
Regieru
Koͤniglich-Baierisches
1554
ngsblatt.
LXVI.
Bekanntmachungen.
(Die im Salzach- und Unter-Donankreise kursiren-
den Scheidemuͤnzen betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Es ist Uns die berichrliche Anzeige gemacht
worden, daß im Salzach= und Unter-Donau-
kreise noch viele sremde Scheidemünzen kur-
siren: Wir verordnen demnach, daß auch in
diesen zwei Kreisen Unsere allgemeine Verord=
nung vom 14. März 1800 (Regierungsblate
XXII. S:ück 1800) den Kurs der einheimi,
schen und fremden Scheidemünzen betreffend,
vom 1. Dezember laufenden Jahres anfan-
gend in dieser Gegend in Wirkung treten solle.
Bie dahin aber sollen die alten XV. zu 16 krc
die 6 Kreuzerstücke 5
die 4 Kreuzerstücke 1 34-
die 3 Kreuzerstücke zu ..-. gä-
dieszeuzekstückezu... 1
drecclbekkreuzerzu.. . ,-
an Zahlungsstatt in Unseren reiglichen Kas-
sen angenommen werden, nach dem 1. Dezem-
ler laufenden Jährs werden aber auch diese
Mantsorten ganz ausser Kurs geseze, werden
Stück. München, Mittwoch den 16. Oktober 1811.
dann von Unseren Kassen auch für diesen her-
abgesezten Werch nicht mehr angenommen,
sondern nur von Unserem Hauptmünzamte in
München oder Unserem Einlösungsanue in
Salzburg nach ihrem inneren Werthe ein-
gelöset.
München den 27. September 1811.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kduiglichen allerhdchsten Befehl
der General-Setretär
G. Geiger.
(Die Einweisung der Wasser= Brücken= und
Straßenban-S.rktion in das Ministerial=
Departement der Fiuanzen betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
In Erwägung der vielsachen und genauen
Beziehungen, worin die Ministerial= Sektion
des Wasser-Bräcken= und Seraßeubaues in
ökonomischer Hinsiche zu Unserm Ministerial-
Departement der Finanzen stehe, und der Be-
sörderung des Dienstes, welche daher die un-
minelbare Vereinigung dieser Sektion mir ge-
dachtem Departement zur ##thwendigen Folge
haben muß, finden Wir Uns hewogen, ge=
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