Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1553 
Regieru 
Koͤniglich-Baierisches 
1554 
ngsblatt. 
  
LXVI. 
Bekanntmachungen. 
(Die im Salzach- und Unter-Donankreise kursiren- 
den Scheidemuͤnzen betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Es ist Uns die berichrliche Anzeige gemacht 
worden, daß im Salzach= und Unter-Donau- 
kreise noch viele sremde Scheidemünzen kur- 
siren: Wir verordnen demnach, daß auch in 
diesen zwei Kreisen Unsere allgemeine Verord= 
nung vom 14. März 1800 (Regierungsblate 
XXII. S:ück 1800) den Kurs der einheimi, 
schen und fremden Scheidemünzen betreffend, 
vom 1. Dezember laufenden Jahres anfan- 
gend in dieser Gegend in Wirkung treten solle. 
Bie dahin aber sollen die alten XV. zu 16 krc 
die 6 Kreuzerstücke 5 
die 4 Kreuzerstücke 1 34- 
die 3 Kreuzerstücke zu ..-. gä- 
dieszeuzekstückezu... 1 
drecclbekkreuzerzu.. . ,- 
an Zahlungsstatt in Unseren reiglichen Kas- 
sen angenommen werden, nach dem 1. Dezem- 
ler laufenden Jährs werden aber auch diese 
Mantsorten ganz ausser Kurs geseze, werden 
Stück. München, Mittwoch den 16. Oktober 1811. 
dann von Unseren Kassen auch für diesen her- 
abgesezten Werch nicht mehr angenommen, 
sondern nur von Unserem Hauptmünzamte in 
München oder Unserem Einlösungsanue in 
Salzburg nach ihrem inneren Werthe ein- 
gelöset. 
München den 27. September 1811. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kduiglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Setretär 
G. Geiger. 
  
(Die Einweisung der Wasser= Brücken= und 
Straßenban-S.rktion in das Ministerial= 
Departement der Fiuanzen betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
In Erwägung der vielsachen und genauen 
Beziehungen, worin die Ministerial= Sektion 
des Wasser-Bräcken= und Seraßeubaues in 
ökonomischer Hinsiche zu Unserm Ministerial- 
Departement der Finanzen stehe, und der Be- 
sörderung des Dienstes, welche daher die un- 
minelbare Vereinigung dieser Sektion mir ge- 
dachtem Departement zur ##thwendigen Folge 
haben muß, finden Wir Uns hewogen, ge= 
(107)
	        
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