1565
12. Exegese des Propheten Jesaias, vom 40.
Kapitel an.
Professor Mall, Donnerstags, Freitags
und Sonnabends, von 8—9 Uhr.
B. Rechtswissenschafe.
x. Juridlsche Encyklepä#ie nebst Methodologie,
oder Institutionen des gesammten Rechts.
Professor Krüll, mach eigenem Plane, in
den erstei Wochen des Semesters: nach diesen
Die Pandekten des rdmischen Rechts,
nach seinem demnächst erscheinenden Lehrbuche,
täglich von 9 — 10 Uhe, und 11 — 13 Uhr.
Encyklopädie und Methodologle,
Professer Unterholzner, nach seiner
allgemelnen Einleitung in das ju-
ristische Studium (München bei Fleisch=
mann 1811.), in den ersten Wochen des
Semesters, von 11.— 13 Uhr.
a. Institutionen,
Orxofessor Unterholzner, zu Folge elnes
eigenen zu diktirenden sosiematischen Planes,
nach beendigter Encyklopädie und Methodologie,
téglich von 11 — 13 Uhr.
3. Remische Rechtegeschichte,
Professor Mittermgier, nach eigenem
Plane, wöchentlich viermal, von 3 — 4 Uhr.
4. Kriminalrecht,
Professor Mitrermaier, nach Feuerbachs
Lehrbuche, mit Verweisiing auf den Cod. crim.
Bar., wöchentlich viermal, veno — 20 Uhr.
5. Ueber die Intesigterbfolge insbesondere, ver-
glichen mit dem französtschen, ésterreichischen,
und preußischen Cirilrechte,
Professor Krüll, nach eigener Darstel-
lung der Intestaterbfolge nach dem
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franzoͤsischen Civilrechte (Landshut 1811.) in
noch zu bestimmenden Stunden.
6. Teutsches Privatrecht, und Lehenrecht,
Doktor Henke, in noch zu bestimmenden
Stunden.
7. Baierisches Staatsrecht,
Prefesser ron Hellersberg, nach dem
Handbuche der baierischen Staats-
verfassung und Verwaltung, täglich
von 11.— 12 Uhr.
8. Baierisches Prloatrecht,
Professot Krüll, nach dem Gesezbuche und
eigenem Handbuche, III. Th. Landshut 180
in noch zu bestimmenden Stunden.
Professor Unterholzner, nach der Ord-
nung des Codicis Maximilianei, mit Ver-
welsung auf die ergänzenden Verordnungen,
täglich von r1 — 1 Uhr.
9. Kriminalprozeß,
Professor Mittermaier, nach seinem
Handbnche des peinlichen Prozesses, woͤchent-
lich zweimal, vono — 10 Uhr.
10. Theorie des Civilprozesses,
Professor Gönner, nach der königlich
baierischen Gerichtsordnung, in einer noch zu
bestimmenden Stunde.
11. Baierischer Prozeß, verbunden mit praktischen
Ausarbeitungen,
Professor Kruͤll, nach dem Gesezbuche
und mit bestaͤndiger Ruͤcksicht auf die neuesten
den Geschaͤftsgang betreffenden organischen
Edikten, täglich von 2 — 3 Uhr.
Professor Mittermaier, verbunden mie
einem Practicum processuale, nach der Ge-
richtoordnung, täglich von 11 — 13 Uhr.