1583
Bekanntmachungen
(Die Nachsuchung fremdherrischer Titel und De-
korationen betreffend.)
Wir Maxlmillan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Obngeachtet schon Unsere Verordnung
vom 1 . August r80 1. ) allen Unsern Die-
-ern und Unterthanen das Nachsuchen
und den Gebrauch fremdherrischer Würden,
Titel und Dekorationen ohne vorher er-
bal#tene landesherrliche Bewilligung, be-
stimmt unrersagt, so müssen Wir doch öf-
cers wahrnehmen, daß, diesem Verbote zu-
wider Unsere Bewilligung zum Gebrauche
solcher Auszeichnungen erst nach derselben
Erlangung nachgesucht werde.
Wir wollen daher jene Verordnung an-
durch erneuern, und werden in Zukunft
keine Bewilligung eben genannter Art mehr
ertheilen, wenn nicht das darum fupplizi-
rende Individuum schon vorerst Unsern
ausdrücklichen Konsens nachgesucht und er-
halten hat, sich um die betreffende fremdher=
rische Würde oder Dekoration bewerr
ben zu dürfen.
Gegenwärtige Verfügung wird durch das
allgemeine Regierungoblatt zu Jedermanns
Wissenschaft bekanm gemacht.
München den 15 Oktober 1811.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretir
Baumuüller.
–. — — .
»Ums-u-Intell.Blattv.g.tsoi.S.-69.
1534
(Die Bedenkzeit zur Appellation eines zur Dienst-
Entsezung verurtheilten Staatsdieuers be-
treffend.)
Wir Maxfmillan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Balern.
Auf eine von einem Unserer Appellas
tionsgerichte aus Veranlassung einer Un-
tersuchungssache an Uns gestellte Anfrage:
ob die in dem 9. G. Unserer Verordnung
vom 31. Dezember 1808 bestimmte viertaͤ-
gige Frist auch im Falle einer erkannteu
Amts-Entsezung Anwendung finde? haben
Wir erklaͤrt: daß in Erwaͤgung der Groͤße
des Praͤjudizes, welches mit der Dienst-
Entsezung verbunden ist, einem hiezu verur-
theilten Staatsdiener allerdings jene Be-
denkzeit zu gestatten sey. Welches Wir
zur allgemeinen Wissenschaft hiemit durch
das Regierungsblatt öffentlich bekannt ma-
chen lassen.
München den 15. Oktober 1811.
Max Joseph.
Graf Reigersberg.
Auf kdniglichen allerhbchsten Befehl
der General-Sekretär
Nemmer.
(Die Freizügigkeit mit dem Großherzogthume
Paden betreffend.)
Wir Maximilian Joseoh,
von Gottes Gnaden König von Bafern.
Wir sind mit des Herrn Großherzogs von
Baden königlichen Hoheit übereingekommen,
daß die unterm 0. April 1804 und 22. Juni
1307 abgeschlossenen Freizügigkeits-Vertri=