Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1651 · 
Diese Freizügigkeits= Konvention lassen 
Wir durch das allgemeine Regierungsblatt 
bekannt machen. 
München den 30. Oktober 1371. 
Mar Josephp. 
Graf von Montgelas. 
Auf kduiglichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekretér. 
Baumiller. 
  
(Die Anwendung des §. 2. der Verordnung 
vom 14. Maͤrz 1807 auf Dienstboten de- 
treffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Auf eine berichtliche Anfrage Unsers Ober- 
Appellationsgerichtes vom 15. Oktober lau- 
fenden Jahres, 
Ob in Gemäßheit des C. 2. Unserer Ver- 
ordumg vom 14. März 1807 (Regie- 
rungsblatt desselben Jahres Seite 577.) 
Dienstboten nach den Gesezen des Orts, 
an welchem sie in Diensten stehen, oder 
nach den Gesezen ihres Fori originis zu 
bestrafen seyen? 
beschließen Wir, wie folgt: 
Da Wir bei Unserer oberwähnten Ver- 
ordnung vom 14. März 1807 Unsere Haupt- 
absicht darauf gerichtet hatten, bei der Ver- 
schiedenheit der in Unserm Königreiche noch 
geltenden Strafgesezen, wenigstens in der 
Anwendung auf die Handlungen einzelner 
Individuen eine Gleichförmigkelt herzustel- 
len, und die sonst umanflößlichen Widersprü#- 
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che moͤglichst zu entfernen, welche, wenn 
die Geseze des Ortes der begangenen That 
entscheiden sollten, alsdann nothwendig eut- 
stehen müßten, wenn der Inquisit an ver- 
schiedenen Octen Unsers Königreichs, wo 
verschiedene Strafgeseze gelten, Verbrechen 
begangen hätte: so kann, was die obenbe- 
merkte Frage betrifft, nicht anders als für 
die Geseze des Fori originis entschieden 
werden, von welchen ohnehin zu vermuthen, 
daß sie den Inquissten besser, als die seines 
gegenwärtigen zufälligen Aufenthaltes, be- 
kannt seyen. Hienach haben sich die Gi- 
richtshöfe Unsers Reiches zu achten. 
München den 2. November 1811. 
Max Joseyph. 
Graf Reigersberg. 
Auf kdniglichen allerhbchsten Befehl 
der General-Sekretär. 
Nemmer. 
  
Auftrag. 
  
An sämrliche allgemeine und besondere, dann 
Patrimonial = Steiftungs= und Kommunal= 
Administrationen des Isar-Kreises. 
  
(Das Bauwesen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs 
Werden hiedurch sämtliche allgemeine und 
besondere, dann Patrimonial-Srifrungs= 
Administcationen, so wie alle Kommunal= 
Administrationen des Isar-Kreises ange- 
wiesen, bie tabeklarischen Monats-Anzeigen 
über bewirkte Stiftungs= und Kommunal-=
	        
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