1683
Der Besgldungsertrag ist nach der vor-
schriftmssigen Fassion auf §40 fl. berechnet.
Die Kompetenten haben sich bei ihrem vor-
gesezten General-Dekanate, nach den beste-
henden Verordnungen zu melden.
Regensburg den 30. Oktober 1317.
Königliches General-Kommisse-
riat des Regen-Kreises, als pro-
testantisches General-Dekanat
des Ober-Donaukreises.
Graf zu Lodron.
Resch.
ie Erledigung der Pfarrei Geilsheim be-
treffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da Seine kenigliche Majestät den Se-
nior und Pfarrer Rehm zu Geilsheim, im
Landgerichte und Dekanate Wassertrüdingen,
in Erwägung seines hohen Lebens-Alters,
seiner vieljährigen treuen Dienstleistung und
gänzlichen Erblindung, auf seine Bitte von
seinem Pfarramte mit dem Ende dieses
Jahrs zu entlassen allergnädigst beschlossen
haben, so wird dadurch die Pfarrei Geils-
heim erlediget. Die Einkünfte derselben,
welche in 32 fl. 35# kr. in Geld, 224 Mor-
gen Aecker, 90# Tagwerk Wiesen, 1 Mor-
gen Garten, „ Morgen Waldung, Ge-
meindetheilen, 4 Klafter Holz, 200 Wellen,
Zehenten, Accidentien, und freier Wohnung
bestehen, betragen nach der Fassion vom 2.
Julius v. J. 1600 fl. 40 2 kr., und die
1084.
Lasten sind auf 120 fl. 32 kr. nämlich so fl.
Kanon in die Pfarrvakaturkasse, a fl. goke
zum Dekanate Wassertrüdingen, 2 fl. Fa-
milien= Schuzgeld, 48 kr. Erbzins zum
Rentamte Wassertrüdingen, und ö5 fl. r4 kr.
Perceptions-Kosten berechnet, so daß der
reine Ertrag auf 1570 fl. 17 2 kr. angege-
ben ist.
Davon sind dem emeritirten Pfarrer
Rehm jährlich soo fl. als Pension abzuge-
ben, von welchen derselbe den dritten Theil
an den das Pfarr-Einkommen treffenden
Steuerlasten zu leisten hat.
Für den Fall der Erlöschung der Eme-
riten-Pension des Pfarrers Rehm, haben
Seine königliche Majestät sich besondere
Entschliessung vorbehalten. Die Kompeten-
ten um diese Stelle, haben sich binnen 4
Wochen zu melden.
Ansbach den 4. November 181.
Königliches Generall-Kommisss-
riat, als protestantisches Gene-
ral-Dekanat des Rezar-Kreises.
Freiherr v. Ddruberg.
Wallmiller.
(Beitrag für die verwundeten baierischen Krieger
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch den königlichen zweiren Landgerichts-
Assessor Jakob Anzengrueber zu Lands-
hut, wurden von einem ungenannten Land-