Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1683 
Der Besgldungsertrag ist nach der vor- 
schriftmssigen Fassion auf §40 fl. berechnet. 
Die Kompetenten haben sich bei ihrem vor- 
gesezten General-Dekanate, nach den beste- 
henden Verordnungen zu melden. 
Regensburg den 30. Oktober 1317. 
Königliches General-Kommisse- 
riat des Regen-Kreises, als pro- 
testantisches General-Dekanat 
des Ober-Donaukreises. 
Graf zu Lodron. 
Resch. 
  
ie Erledigung der Pfarrei Geilsheim be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da Seine kenigliche Majestät den Se- 
nior und Pfarrer Rehm zu Geilsheim, im 
Landgerichte und Dekanate Wassertrüdingen, 
in Erwägung seines hohen Lebens-Alters, 
seiner vieljährigen treuen Dienstleistung und 
gänzlichen Erblindung, auf seine Bitte von 
seinem Pfarramte mit dem Ende dieses 
Jahrs zu entlassen allergnädigst beschlossen 
haben, so wird dadurch die Pfarrei Geils- 
heim erlediget. Die Einkünfte derselben, 
welche in 32 fl. 35# kr. in Geld, 224 Mor- 
gen Aecker, 90# Tagwerk Wiesen, 1 Mor- 
gen Garten, „ Morgen Waldung, Ge- 
meindetheilen, 4 Klafter Holz, 200 Wellen, 
Zehenten, Accidentien, und freier Wohnung 
bestehen, betragen nach der Fassion vom 2. 
Julius v. J. 1600 fl. 40 2 kr., und die 
1084. 
Lasten sind auf 120 fl. 32 kr. nämlich so fl. 
Kanon in die Pfarrvakaturkasse, a fl. goke 
zum Dekanate Wassertrüdingen, 2 fl. Fa- 
milien= Schuzgeld, 48 kr. Erbzins zum 
Rentamte Wassertrüdingen, und ö5 fl. r4 kr. 
Perceptions-Kosten berechnet, so daß der 
reine Ertrag auf 1570 fl. 17 2 kr. angege- 
ben ist. 
Davon sind dem emeritirten Pfarrer 
Rehm jährlich soo fl. als Pension abzuge- 
ben, von welchen derselbe den dritten Theil 
an den das Pfarr-Einkommen treffenden 
Steuerlasten zu leisten hat. 
Für den Fall der Erlöschung der Eme- 
riten-Pension des Pfarrers Rehm, haben 
Seine königliche Majestät sich besondere 
Entschliessung vorbehalten. Die Kompeten- 
ten um diese Stelle, haben sich binnen 4 
Wochen zu melden. 
Ansbach den 4. November 181. 
Königliches Generall-Kommisss- 
riat, als protestantisches Gene- 
ral-Dekanat des Rezar-Kreises. 
Freiherr v. Ddruberg. 
Wallmiller. 
  
  
(Beitrag für die verwundeten baierischen Krieger 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch den königlichen zweiren Landgerichts- 
Assessor Jakob Anzengrueber zu Lands- 
hut, wurden von einem ungenannten Land-
	        
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