1770
den, in den seitdem neu erworbenen Gebiets-
theilen dermalen zu unterbleiben.
„München den 4. Dezember 1871.
Maxrx Joseph.
Graf Reigersberg.
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Vefthl
"·· dekGenekal-Sekketär
Nemmer.
Bekanntmachungen.
(Die ehemalige Nachsteuer in dem Gebiete der
StSadt Regeneburg betrefsend.
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern.
Nachdem die Nachsteuer von dem inner
Landes kursirenden Vermögen in allen Thei-
len Unsers Reiches aufgehoben ist, so erklä-
ren Wir hiemit auch die in Unserer Stadt
Regenoburg ehemals bestandene Nachsteuer
als, von dem Zeitpunkte Unserer Bestznah=
me dieses Gebietes anfangend, aufgehoben.
München den r5. November 1811.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhbchsten Befehl
der General. Sekretär
G. Geiger.
(Die Erledigung der Stadtpfarrei Feldklrch be-
treffend.!)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch die Resignation des Pfarrers und
Dechants, Josexh Anton Mayer, ist die
Stadtpfarrei zu Feldkirch erledigt gewer-
den; sie liegt im Bloethume Brixen, Land-
1780
gerichte, Landkapitel und Stiftungsadmini-
strations-Bezirke Feldkirch, enthaͤlt 1387
Serlen, und erstreckt sich nicht über die
Stadtmarkung: das jährliche Einkommen
belauft sich im Mittel-Durchschnitte auf
823 fl. 20 kr.
Dagegen bestehen folgende Lasten und Aus-
gaben:
1) Dominikal = und Erb-
steuer nach der bisherigen
Steuerverfassung
à) den Benefiziaten, Meß-
ner und der Kirche 22 — 17 —
3) für den Priester-Jahrtag 4 — ": —
4) dem Präsentier
5) Einzieherlohn von den
Grundzinus-Kapitalien
6) Kosten für Einsammlung
der Naturalgesalle
7) für jährliche Mahlzeiten 24 — — —
3) sährlicher Bauschilling s0 — — —
0) für den Unterhalt eines
Gehilfen als stiftungs-
mässige Schuldigkeit
nebsi freier Wohnung -zso — — —
Zusammen 4%z fl. 11 kr.
Bittwerber haben ihre mit den vorschrift-
mässigen Zeugnissen belegte Suppliken binnen
der nächsten vier Wochen bei endesgesezter
Stelle einzureichen.
Kempten den 19. November 187r.
Königliches General= Kommissa-
rlat des Iller-Kreises.
" Graf Reisach.
Aebmus.