1811
wegen der schnellen, wohlthaͤtigen und reich-
lichen Hilfe, womit dieselben ihre verungluͤck-
ten Miebürger zu Saalfelden unterstüzt haben;
2) die Verdienste der Kommandant-
schaften des . inien-Infanterier,
so wie des 3. Cheveaux= begers-Regi
mente, wegen der von dem Offizier-Korps
und der übrigen Mannschaft geleisteten edel-
müthigen Beiträge.
Nebstdem bewilligten Seine Königliche
Masestär, wegen geleisteter besonderer Dien-
ste bei der Rertung der landgerichtlichen Kasse
und Registratur, den obgenannten vier
Soldaten sedem eine Belohnung von 2 fl.
4 kr.; den Amtsschreibern Hacklinger
und von Lasser, welche über ihre Bemü-
hungen für das herrschaftliche Interesse ihre
eigenen Effekten verlohren haben, einen Ersaz=
Beitrag von so fl. für Jeden, und den beiden
Söhnen, Joseph und Karl von d0t
tersberg, zusammen einen Cgquiptrungs=
Beitrag von asoäst.
Dienstes-Notizen.
Seine Majestt der König haben nach:
stehende Verfügungen zu treffen geruht:
Im Monate November:
am. 26. wurde der bisherige Stadtgerichts-
Assessor, Johann Nepomuck Graf von Jon-
ner als zweiter Zeremonienmeister bei Seiner
Königlichen Masestät Oberst = Zeremonien-
meister" Stabe allergnädigst ernanne.
1812
Im Monate Dezember:
am 1. wurden bei dem Polizei##Kommissa-
riate zu Innsbruck als zwelter Polizei Aktuar
der mit Besorgung dieses Dienstes bieher
provisorisch beauftragte Nikolaus Ferdinand
Högweinz; als Polizei:Ofszianten Leopold
Joas, Joseph von Eisank, Franz
Daschner und der Pelizei-Praktikant Jo-
haun Wurmastin;
am 4, der Doktor Konrad Elias Schnei-
der als Advokat in Augsburg, und
am 5. der NRechtspraktikant Anselm
Bauer als Advokat in Landshut er-
nannt.
Berichtigungen.
Im UXXVI. Stücke des Regierungs=
blarts Seite 1775, in der 6. Zeile, soll es
heißen Schumm anstatt Schund; Seite
1776, in der vorlezten Zeile deri Dienstes=
Notizen: von Arter statt Arten.
Bei der Bekanntmachung der allerhöchsten
Verordnung vom 20. März 1800, wegen
der Ausweise über die Tiroler Lehen, hat sich
im Regierungsblatte 1809, Seite 68, Zeile
22 v. o. der Fehler eingeschlichen, daß es
heißt:
„von der Stempeltax-- und Postporto-
Entrichtung befreit“
wo es doch heißen soll:
„von der Stempel-, Tax:= und Postporto
Entrichrung rc.