1983
len, jede moͤgliche Unterstuͤzung zu leisten.
In solchen Baufällen, welche, nach
der eben gedachten Verordnung, noch in das
Ressort der Polizei-Direktion einschla-
gen, haben sich die Inspektoren zu versichern,
daß keine Bauwendungen ohne Wissen
und Genehmigung dieser Behörde, oder
von bloßen Lehrjungen und Gesellen
ohne Aussicht der Meister vorgenommen,
und daß von den gegebenen Bauvorschrif=
ten nicht abgewi.yen werde.
C. 38. Ihr voriüglichstes Augenmerk ha-
ben sie auf die Verhürung aller Feuers-
Gefahr zu richten, und hierin die allge-
eine Feuerordnung vom 30. März 1791 5)
zur Richtschnur zu nehmen.
Sie unterdrücken alle der Feuer-Polizei
zuwider laufenden Handlungen auf der
Stelle; sie entfernen angenblicklich alle seu-
erfangenden Gegenstände von ge-
fährlichen Orten; sie überzeugen sich,
cb die Kaminkehrer ihre Schuldigkeit
steißig und genau erfüllen; sie wohnen der
reriodischen Feuerbeschau bei, und leiten
dieselbe; sie sehen nach, ob die bei der Be-
schau entdekten Gebrechen in der bestimmten
Zeit abgestellt worden sind; und sie versschern
sich von der pflichtmäßigen Wachsamkeit der
Thürmer.
Die Aufsicht auf den Zustand der Feuer-
Löschgeräthschafeen bleibt der Po-
lizei-Direktion unmittelbar vorbehalten.
*) Malris. Gen. Sam. Ir B. S. 212.
1984
Dagegen haben sich die Inspektoren zube“
mühen, daß der Gebrauch der Bliz-= Ab-
leiter immer mehr verbreitet, und darauf
zu sehen, daß dieselben in gutem Stande
erhalten werden.
S. so. Bei einem ausgebrochenen
Brande begiebt sich der Juspektor des be-
treffenden Bezirkes auf die erste Nachriche an
Ort und Stelle, trift sogleich alle erfoderlichen
Maßregeln, um Menschen, Vieh und Esfek-
ten zu retten und in Sicherheit zu bringen,
den Brand zu unterdrücken, oder wenn dieß
nicht möglich ist, doch vorläufig die weitere
Verbreitung desselben zu hemmen; leitek und
ordnet die ankommenden Maschinen, verthei-
let und ordnet die Träger und Handlanger;
benimmt sich mit dem kommandirenden Offi-
zier uͤber die zweckmaͤssigste Disposition der
Wachen, sammelt gleichzeitig alle Notizen
über die Entstehung des Brandes, vergleiche
dieselben mit den Resultaten, welche der Au-
genschein gibt, und veranlaßt die Aufspürung
Verfolgung und Ergreifung der der abschtlb
chen Brandstiftung verdächtigen Persenen.
Die Funktionen des Inspektors auf der
Brandstätte hören auf, sobald die von der
Polizel-Direktion abgeordneten Kommissäre
erscheinen, und ssch zur Uebernahme ihrer
Geschäfte hinlänglich informirt haben. Der
Polizei-Inspektor hat sodann ununterbrochen
im Bezirke zu patrouilliren, damit die öffen--
liche Ruhe und Sicherheit nirgends gestzrt
werde.
Es ist dafür zu sorgen, daß von Zeit zu
Jeir die nöehigen Dlblösungen der auf der