1995
Wir haben befohlen, diese Unsere Ver-
ordnuug zur allgemeinen Wissenschaft und
Nachachtung durch das Regierungsblatt
kund machen zu lassen.
München den à4. November 1812.
Max Joseph.
Graf Reigersberg.
Auf kbniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretä#
Nemmer.
Bekauntmachungen.
(Den Kalender-Steinpel betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben zwar aus Anlaß der sich
über die jüngste Stempel-Ordnung ergebe-
nen Anstände, und der deswegen geschehe-
nen mehrfältigen Anfragen und Erläute=
rungs-Gesuchen bereits eine neue Revision
angeordnet; da aber hiezu noch einige Zeit
ersodert wird, und inzwischen die gewöhn-
liche Zeit des Kalender= Verkaufes zum
Theil schon eingetreten ist, so haben Wir
einstweilen beschlossen, und verordnen hier-
mit provisorisch allergnädigst, daß zur Be-
zielung einer bessern und zweckmäßigern Ka-
lender-Einrichtung und auch zur Herstel-
lung eines besondern Stempel= Verhält=
nisses nachfolgende Stempel-Norm für die
Kalender aller Art festgesezt, und hiernach
die Stemplung für das nachsteintretende Ka-
1996
lenderjahr im ganzen Umsange in Aus-
uͤbung gebracht werden soll.
Dem zu Folge sollen:
J.
die sogenannten Sackkalender, die Wand-
kalender ohne Kupferstich, und die ketto-
kalender mit einem Stempel von zwei-
Kreuzer.
II.
Die Kalender in Quart, wie auch die
Schrelbkalender und alle anderen größeren
Kalender mit einem Stempel von drei
Kreuzer.
III.
Die sogenannten Almanache, welchen
ein Kalender beigefügt ist, mit einem Stem-
pel von zwoͤlf Kreuzer versehen, und
hiebei alles genau beobachtet werden, was
sowohl in Ansehung des Stempels, als
auch wegen der Kalender selbst bisher ver-
ordnet worden ist.
Diese Unsere allerhoͤchste Verordnung
wird demnach zu Jedermanns Wissenschaft
und genauer Befolgung durch das Nie
rungsblatt öffentlich kund gemacht.
München den 25. November 1812.
Mar Joseyh.
Graf von Montgelas.
Auf kniglichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretir
G. Geiger.