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h) in welchem baulichen Zustande sie sich
befinde,
i) aus welchen Gruͤnden sie als entbehrlich,
oder zwecklos angesehen werde,
und reduzirt werden soll, dann
zu welchem Zwecke das Gebaͤude
oder dessen Material verwendet werden
wolle.
Dabei muß aber auch noch erwogen werden,
ob nicht allenfalls eine, wenn auch für
den gegenwärtigen Augenblick unnöthig scheinende
Nebenkirche bei iner künftigen vorauszusehenden,
oder bevorstehenden Pfarr-Dismembrirung
oder Organisirung als Hauptoder
erfoderliche Filialkirche gebraucht, und
zu diesem Ende vorbehalten werden dürfte.
Jedesmal muß der betreffende Pfarrer
des Ortes über die Entbehrlichkeit solcher
Kirchen mit seincer Erinnerung vernommen
werden, welcher auch mit dem Vorsteher
der Ortsgemeinde die erfoderliche Rücksprache
zu pflegen hat.
Wenn auch die Entbehrlichkeit einer Rebenkirche
in Bezug quf Kultuszwecke erhellet,
so muß noch in Erwägung gezogen
werden, ob die Konservation derselben, oder
ihres Thurmes nicht wegen polizeilichen Rücksichten
erfoderlich, oder nügzlich sey, z. B.
wegen des Geldutes, der Uhr u. dgl. und
durch welche Mittel dieselbe ausser dem allgemeinen
Kultus-Stiftungs-Vermägen bewirkt
werden könne.
8) Ist die Emtbehrlichkeit nach allen
Röcküchten dargestell#, so soll noch, bevor
eine Demolition einer solchen Nebenkirche,
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oder Kapelle eintritt, besonders bei jenen
auf dem Lande auf Bergen und Anhöhen
und dgl. der Umstand berücksichtigt werden,
ob nicht dieselbe, oder ihr Thurm als trigonometrisches
Signal zu dem Behufe der allgemeinen
Landes-Vermessung diene, und sonach
deren Konservation in dieser Hinsicht
noch erfoderlich sey.
Zu diesem Ende sollen die General-Kreie-Kommissariate
in solchen Fällen jedesmal
mit Unserer unmittelbaren Steuer-Messungs=(Kataster)
Kommission sich benehmen, und
deren Aeusserung hierüber erholen.
10) Wenn kein weiterer Anstand vorwaltet,
so kann sodann das Gebäude der befraglichen
Nebenkirche, oder Kapelle entwender
zu einem erfoderlichen Bauzwecke für den
Kultus, das isi zu neuen Pfarr; oder Kirchengebauden,
oder deren Reparirung, oder
wenn ein solches Bedürfniß nicht vorhanden
ist, zur Erbauung und Reparirung der
Schulháuser verwendet, oder wenn der Verkaufserlös
für solche Zwecke anwendbarer als
für die Benüzung des Materials ist, zur Verdusserung
gebracht werden.
Zur Hinwegschaffung, und Verwendung
entbehrlicher Nebenkirchen in dieser Art, sollen
daher immer schickliche Anlaͤsse ruͤcksichtlich
der erwaͤhnten Beduͤrfnisse abgewartet
werden, damit fuͤr die gehoͤrige Transferirung,
oder noͤthigen Falls fuͤr die Bertheilung
der mit solchen Kirchen und Kapellen verbundenen
Stiftungen zweckmässige Aunstalten
getroffen, und überhaupt einer unwirthschaftlichen
Versplitterung der Baumaterialien