Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

261

naͤmlich:
vom  Widdum.  .  4140  fl.
—  Jehent.  100
von  der  Komretenz  115

—  —  Stoll  12
—  sonstiger  Einnahme  67
Bittwerber  um  diese  Pfarrei,  haben  sich
binnen  vier  Wochen  bei  dem  ihnen  unmittelbar
  vorgesezten  königlichen  General-Kommissariate
  vorschriftsmässig  zu  melden.
Kempten  den  13.  Jdnner  1812.
Königliches  General-Kommisseariat
  des  Iller-Kreises.

Graf  von  Reisach.
Asmus.

 

(Die  Erletigung  der  Pfarrei  Rattenkirchen
betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Mafestät  des  Königs.

Durch  den  Tod  des  Driesters  Joseph
von  Klessing,  ist  die  Pfarrei  Rattenkirchen
  erlediget.

Sie  liegt  im  königlichen  Landgerichte,
und  dem  provisorischen  Dekanate  Mühldorf,
  der  Diszese  Freising,  und  dem  Stiftungs-Administrations-Bezirke
  Neumarkt;
Ihr  Umkreis  beträgt  3.  Quadrat  Meile,  und
ste  enthält  mit  den  drei  Filialen  Wald,  Ramering,
  und  Göppenheim  v7oo  Seelen,  und
eine  Schule.  Der  Hfarrer  hält  einen  Koadjutor,
  und  genieße:

a)  vom  Widdum  .  .  7900  fl.
b)  —  Zehent.  470
c)  —  Stolgebühren  180  :

Zusammenein  reines  Einkommen  von  Jo0  fl.

262

Bei  dieser  Pfarrei  muͤssen  noch  20  Jahre
lang  jaͤhrlich  75  fl.  Pfarrhof-Baufristen,  und
von  einem  zu  eben  diesem  Zwecke  aufgenommenen
  Kapital  pr.  1000  fl.  jährlich  30  fl.
Zinsen  an  die  königliche  Stifrungs-Administration
  Neumarkt  bezahlt  werden.

Die  zur  Erlangung  der  Pfarrei  Nattenkirchen
  geeigneten  Bewerber,  haben  ihre
vorschristmäßigen  Gesuche  in  Zeit  drei  Wochen,
  nach  deren  Verlauf  keine  Vorstellung
mehr  berücksichtiget  wird,  bei  den  ihnen  vorgesezten
  Behörden  einzureichen.

München  den  13.  Jänner  1872.
Königliches  General-Kommissariat
  des  Isar-Kreises.
Freiherr  von  Schleich.

Rainprechter.

 

In  den  Sizungen  des  königlichen  geheimen
  Rathes  vom  2.  und  16.  Jänner  1812
wurden  folgende  Rekurse  entschieden.

In  der  Sizung  vom  2.

1)  Die  Rekurs-Beschwerde  der  Bäcker

und  Mezger  zu  Bregenz  im  Iller-Kreise,
  wegen  des  Schenkrechtes,  wurde
  als  nicht  zur  Kompetenz  des  königlichen
  geheimen  Rathes  geeignet,  an
das  Ministerium  des  Innern  zur  destnitiven
  Entscheidung  gegeben.
Der  Rekurs  der  Gemeinde  Reitenstein,
  Landgerichts  Közting  im  Regen-Kreise,
  gegen  die  Stadlerische
Wittwe  nunmehr  verehelichte  Gülder
  in  Közting,  wegen  Kultur.

In  der  Sizung  vom  16.

1)  Das  Gesuch  des  Wirthes  Stamm

2

#„