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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsbliatt.
IK. Stück. München, Samstag den 8. Februar 1812.
Allgemeine Verordnung.
(Das Prädikat Erzellenz detreffend).
Wir Maximilian Joseph,
don Gottes Gnaden König von Baiern.
D. sich ungeachtet der deutlichen Bestim-
mungen Unserer Verordnung vom 1. De-
zember 1gog im Betreff des Tirels Exzel-
lenz immer noch Anstände ergeben, und
Wir aus mehreren zu Unserer Kenntniß ge-
langenden Aktenstücken den Mißbrauch, wel-
cher in Beilegung und Annahme dieses Pr-
dikats zur Zeir noch fortbesteht, ungerne er-
sehen, so haben Wir beschlossen zu erklären,
wie folgt:
1) Nur jene, welche nachfolgende Stel-
len bekleiden, sind zur Führung des Prädi-
kats Erjellenz befuge, als:
a) die Stelle eines wirklichen geheimen
Staats. Ministers,
b) eines Kronbeamten,
c) der Generäle der Infanterie, Kaval-
lerie und Artillerie, und
4)0 der General-Lieutenants, welche Di-
visions-Kommandanten sind,
e) eines obersten Hofoeamten,
4) des Präsidenten des Ober-Appellations
gerichts Unsers Reichs,
6) eines General" Kreis-Kommissärs,
welcher zugleich wirklicher geheimer
Rath ist.
2) Alle uͤbrigen Hof= Staats und Mi-
litär-Diener, von welchem Range sie seyn
mögen, und selbst wenn ihnen dieser Titel
vor der Einführung der Konstitution gebührt
hat, und ihnen auch bis jeze verwilligt, und
in öffentlichen Akten gegeben war, haden
sich desselben von nun an zu enthalten. Wir
behalten Uns jedoch vor, durch besondere
Bewilligungs-Reserpte, wovon Wir durch
das Regierungeblatt jedesmal Nachricht wer-
den geben lassen, Emnzelnen dieses Prädikat
nach Gutbefinden beizulegen.
3) Nicht nur den höhern Hof-Staats=
und Milieäh: Dienern, welche keine der sub
Ziser 1. genannten Stellen bekleiden, ist hie-
durch die Annahme dieses Prädikats un-
tersagt, sondern auch allen übrigen in unter-
geordneten Dienstes-Verhältnissen stehenden
Dienern die Beilegung desselben verboten.
4) Damit sich hiernach Jeder zu achten wis-
se, soll diese Verordnung in dem Regierungs-
blatte eingerückt werden.
München den 2. Februar 1812.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdbulglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumiller.
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