Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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3.  Fuͤr  das  Landgericht  Iphofen:

a)  als  Landrichter,  Joseph  Wazl,

bisheriger  Landrichter  in  Scheinfeld;

b)  als  Aktuar,  Beatus  Fritscher,

zweitet  Landgerichts-Assessor  zu  Scheinfeld,

  mit  Vorbehalt  seines  bisherigen
Ranges.

Beide  behalten  ihre  definitive  Eigenschaft.

Wir  bewilligen  den  vorbenannten  Individuen
  die  nämlichen  Gehälter  und  Nebenbe:
züge,  welche  Wir  bei  der  Bestimmung  der
bandgerichte  im  Inn-Kreise,  durch  Unsere
Verordnung  vom  37.  August  1810,  (Regie
rungeblatt  Seite  910)  festgesezt  haben.

Dagegen  sind  aber  die  Landrichter  verbunden,
  in  der  Arc,  wie  es  bereics  bei  den
neugebilderen  Rentämeern  unterm  16.  August
1311  (Regierungsblatt  Seite  1110)  vorgeschrieben
  worden,  die  bisher  bei  den  Baireuthischen
  Justiz=  Aemtern  mit  firer  Besoldung
  angestellten  Kopisten  dergestalt  zu  übernehmen,
  daß  ein  Landrichter  erster  Klasse
#Iwel  derselben,  ein  Landrichter  zweiter  Klasse
aber  einen  dieser  Kopisten  zu  seinen  Amts-Arbeiten
  zu  gebrauchen,  und  ihnen  ihren  vom
Aerar  bezogenen  Gehalt  abzureichen  hat.
Die  Auswahl  und  Zuthellung  dieser  Kopisten
bleibt  dem  treffenden  General-Kommissariate
überlassen,  welches  jedoch  hieher  hiervon  Anzeige
  zu  erstatten  hat.  Eben  so  hat  das  kompetirende
  General:  Kreis:  Kommissariat  die
erfoderlichen  Gerichediener  nach  den  Normen
in  der  oben  allegirten  Verordnung  vom  31.
August  18r0  aus  der  Zahl  der  bisher  ange-—

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stellten  Amtsdiener  und  Boten  zu  bestellen,
und  Uns,  wie  es  geschehen,  anzuzeigen.

Demsenigen  Langrrichts-Diener,  welcher
bei  einem  als  Kriminalgericht  erklärten  Landt
gerichte  angestellt  wird,  gestatten  Wir,  sich
gegen  statusmäßige  Eneschädigung  ausser  den
regulativmäáßig  anzunehmenden  Knechten  noch
zur  Besorgung  der  Kriminalgerichrs  Geschäfte
einen  besondern  Knecht  zu  halten,  woges
gen  der  Landgerichts-Diener  aber  für  alle
einem  Eisengerichts-Diener  zukommenden  Obliegenheiten,
  persönlich  verantwortlich  bleibt.

Wi  befehlen  schlüßlich,  daß  alle  im  Vorstehenden
  ernannten  Individuen  sich  unverzüglich
  auf  ihre  angewiesenen  Stellen  begeben
sollen,  in  welche  sie  von  den  General  Kreis-Kommissariaten
  nach  vorgängiger  Verpflichtung
  gehbrig  einzuweisen  sind.

Auf  die,  durch  die  Besezung  der  in  den
vormals  Baireuthischen  und  Würzburgischen
Gebtets-Theilen  neu  gebildeten  Landgerichte
sich  erledigten  Stellen,  haben  Wir  folgende
Subjekte  wieder  anzustellen  beschlossen:

I.  Im  Main--Kreise.
1.  Für  das  Landgericht  Sradt  steinach:
als  Landrichter,  Joseph  Lamperger,
  bisherigen  Landrichter  des  nun
aufgeldsten  Landgerichts  Ebrach.
a.  Für  das  Landgericht  Eschenbach:
als  ersten  Landgerichts-Assessor,
provisorisch,  Christian  Friedrich  Rücker,
  bisherigen  Stadtgerichts  #  As
sessor  zu  Windshelm.