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3. Fuͤr das Landgericht Iphofen:
a) als Landrichter, Joseph Wazl,
bisheriger Landrichter in Scheinfeld;
b) als Aktuar, Beatus Fritscher,
zweitet Landgerichts-Assessor zu Scheinfeld,
mit Vorbehalt seines bisherigen
Ranges.
Beide behalten ihre definitive Eigenschaft.
Wir bewilligen den vorbenannten Individuen
die nämlichen Gehälter und Nebenbe:
züge, welche Wir bei der Bestimmung der
bandgerichte im Inn-Kreise, durch Unsere
Verordnung vom 37. August 1810, (Regie
rungeblatt Seite 910) festgesezt haben.
Dagegen sind aber die Landrichter verbunden,
in der Arc, wie es bereics bei den
neugebilderen Rentämeern unterm 16. August
1311 (Regierungsblatt Seite 1110) vorgeschrieben
worden, die bisher bei den Baireuthischen
Justiz= Aemtern mit firer Besoldung
angestellten Kopisten dergestalt zu übernehmen,
daß ein Landrichter erster Klasse
#Iwel derselben, ein Landrichter zweiter Klasse
aber einen dieser Kopisten zu seinen Amts-Arbeiten
zu gebrauchen, und ihnen ihren vom
Aerar bezogenen Gehalt abzureichen hat.
Die Auswahl und Zuthellung dieser Kopisten
bleibt dem treffenden General-Kommissariate
überlassen, welches jedoch hieher hiervon Anzeige
zu erstatten hat. Eben so hat das kompetirende
General: Kreis: Kommissariat die
erfoderlichen Gerichediener nach den Normen
in der oben allegirten Verordnung vom 31.
August 18r0 aus der Zahl der bisher ange-—
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stellten Amtsdiener und Boten zu bestellen,
und Uns, wie es geschehen, anzuzeigen.
Demsenigen Langrrichts-Diener, welcher
bei einem als Kriminalgericht erklärten Landt
gerichte angestellt wird, gestatten Wir, sich
gegen statusmäßige Eneschädigung ausser den
regulativmäáßig anzunehmenden Knechten noch
zur Besorgung der Kriminalgerichrs Geschäfte
einen besondern Knecht zu halten, woges
gen der Landgerichts-Diener aber für alle
einem Eisengerichts-Diener zukommenden Obliegenheiten,
persönlich verantwortlich bleibt.
Wi befehlen schlüßlich, daß alle im Vorstehenden
ernannten Individuen sich unverzüglich
auf ihre angewiesenen Stellen begeben
sollen, in welche sie von den General Kreis-Kommissariaten
nach vorgängiger Verpflichtung
gehbrig einzuweisen sind.
Auf die, durch die Besezung der in den
vormals Baireuthischen und Würzburgischen
Gebtets-Theilen neu gebildeten Landgerichte
sich erledigten Stellen, haben Wir folgende
Subjekte wieder anzustellen beschlossen:
I. Im Main--Kreise.
1. Für das Landgericht Sradt steinach:
als Landrichter, Joseph Lamperger,
bisherigen Landrichter des nun
aufgeldsten Landgerichts Ebrach.
a. Für das Landgericht Eschenbach:
als ersten Landgerichts-Assessor,
provisorisch, Christian Friedrich Rücker,
bisherigen Stadtgerichts # As
sessor zu Windshelm.