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aufgehoben worden. Seine koͤnigliche Maiestaͤt
haben sich jedoch bewogen gefunden, dieser
allgemeinen Verordnung ausdruͤcklich die Be-
stimmung beizufuͤgen:
daß, wenn Staats-Stipendiaten aus-
wandern, diese allezeit gehalten seyn
sollen, die genossenen Stipendien vor
ihrem Austritte aus dem Vaterlande baar
zu ersezen.
Diese allerhöchste Entschliessung wird hie-
mie gleichfalls durch das Regierungsblatt zur
allgemeinen Kenneniß gebrachr, mit der wei-
tern Verordnung:
„daß alle mie ausserordentlicher Unter-
stüzung des Seraas sich ausbildende In--
dividuen sich reverstren müssen, ohne
Vorwissen und Genehmigung Seiner
Masestät des Königs keinen seiner Zeir
an sie ergehenden Ruf ins Ausland an-
zunehmen.“
München den ro. März 1871a.
Graf von Montgelas.
Durch den Minlster
der General-Sekretär
F. Kobell.
(Die Einverleibung des Dorfeo Staub ing zum
andgerichte Kelheim betreffend. )
Wir Maximilian Joseph,
bon Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben auf den berichtlichen Antrag
beschlossen: zur Purißzirung der Grenzen der
Pfarrei Staubing, von welcher die Ort-
schasten Weltenburg. Hochharlanden, Srauß,
acker und Buchhof berelts im Bezirk des
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Landgerichts Kelheim liegen, auch das bisher
zum Landgericht Abensberg gehörige Derf
Staubing selbst, dem Landgerichte Kelheim,
als diesem ohnehin näher gelegen, einverlei-
ben zu lassen. Es soll jedoch diese Inkorpo=
ration erst mit dem künftigen neuen Ecats-
Jahre, oder mit dem 1. Okkober dieses Jah-
res zur Erleichterung der Gefäll= Berechnung
in Wirkung treten.
Das General: Kommissariat des Regen-
Kreises hat hiernach das Weitere zu verfügen.
München den 9. März 1812.
Mar Joseph.
Graf von Moncgelas.
Auf kdniglichen allerhochsten Befehl
der General-Sekretä#
F. Kobell.
(Die Erledigung der Pfarreien Aubing und
Todtenried betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die Pfarrei Aubing in der Dihzes
Freising, im Dekanate Landgericht und Ad-
ministrations Distrikre München, ist durch
Beforderung des bisherigen Pfarrers in Er-
ledigung gekommen.)
Diese Pfarrei zählt 1006 Seelen, bedarf
eines Hilfpriesters, und gewährt eine jähre
liche Einnahme von 1416 fl. 8 kr. Die basten
betragen 221 fl. 9 kr.
Die Bewerber um die Pfarrei Aubing
haben binnen drei Wochen vorschriftsmaͤssig
bei den ihnen unmittelbar vorgesezten General-
Kommissariaten sich zu melden.
*) Regierungsblatt l. J. S. 389.