Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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aufgehoben worden. Seine koͤnigliche Maiestaͤt 
haben sich jedoch bewogen gefunden, dieser 
allgemeinen Verordnung ausdruͤcklich die Be- 
stimmung beizufuͤgen: 
daß, wenn Staats-Stipendiaten aus- 
wandern, diese allezeit gehalten seyn 
sollen, die genossenen Stipendien vor 
ihrem Austritte aus dem Vaterlande baar 
zu ersezen. 
Diese allerhöchste Entschliessung wird hie- 
mie gleichfalls durch das Regierungsblatt zur 
allgemeinen Kenneniß gebrachr, mit der wei- 
tern Verordnung: 
„daß alle mie ausserordentlicher Unter- 
stüzung des Seraas sich ausbildende In-- 
dividuen sich reverstren müssen, ohne 
Vorwissen und Genehmigung Seiner 
Masestät des Königs keinen seiner Zeir 
an sie ergehenden Ruf ins Ausland an- 
zunehmen.“ 
München den ro. März 1871a. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minlster 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
  
(Die Einverleibung des Dorfeo Staub ing zum 
andgerichte Kelheim betreffend. ) 
Wir Maximilian Joseph, 
bon Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben auf den berichtlichen Antrag 
beschlossen: zur Purißzirung der Grenzen der 
Pfarrei Staubing, von welcher die Ort- 
schasten Weltenburg. Hochharlanden, Srauß, 
acker und Buchhof berelts im Bezirk des 
  
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Landgerichts Kelheim liegen, auch das bisher 
zum Landgericht Abensberg gehörige Derf 
Staubing selbst, dem Landgerichte Kelheim, 
als diesem ohnehin näher gelegen, einverlei- 
ben zu lassen. Es soll jedoch diese Inkorpo= 
ration erst mit dem künftigen neuen Ecats- 
Jahre, oder mit dem 1. Okkober dieses Jah- 
res zur Erleichterung der Gefäll= Berechnung 
in Wirkung treten. 
Das General: Kommissariat des Regen- 
Kreises hat hiernach das Weitere zu verfügen. 
München den 9. März 1812. 
Mar Joseph. 
Graf von Moncgelas. 
Auf kdniglichen allerhochsten Befehl 
der General-Sekretä# 
F. Kobell. 
(Die Erledigung der Pfarreien Aubing und 
Todtenried betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die Pfarrei Aubing in der Dihzes 
Freising, im Dekanate Landgericht und Ad- 
ministrations Distrikre München, ist durch 
Beforderung des bisherigen Pfarrers in Er- 
ledigung gekommen.) 
Diese Pfarrei zählt 1006 Seelen, bedarf 
eines Hilfpriesters, und gewährt eine jähre 
liche Einnahme von 1416 fl. 8 kr. Die basten 
betragen 221 fl. 9 kr. 
Die Bewerber um die Pfarrei Aubing 
haben binnen drei Wochen vorschriftsmaͤssig 
bei den ihnen unmittelbar vorgesezten General- 
Kommissariaten sich zu melden. 
*) Regierungsblatt l. J. S. 389.
	        
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