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Königlich-Baierisches
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Re gierungsblat t.
XVIII. Stück. München, Mittwoch den i8. März 1872.
Bekanntmachungen.
(Post= Einrichtungen berrefend.)
Im Namen Seiner Majesrar des Königs.
Seine Majestaͤt der Koͤnig geruhten zur
Erleichterung der Kommunikationen sewohl
für königliche Stellen als für das Publikum,
mit bedeutendem Kosten-Aufwande nachste-
hende einzig auf den Vortheil derselben berech-
nete Posteinrichtungen zu treffen.
§. 1. Die Straße von München über
Fesenheim nach Salzburg ist zur Poststraße
erhoben, zu Rosenheim, Weisham und
Teisendorf sind Post= Expedttionen errichter,
und zugleich ist angeordner, daß die reitende
und fahrende Post über Rosenheim geleitet
werde.
Die Postentfernungen wurden bestimmt
*) von Rosenheim nach Aibling auf 2 Post
— Weisham 11 —
— Fischbach 11 —
— Miesbach 14 —
b) von Weisham nach Traunstein 11 —
c) von Teisendorf nach Salzburg 1
— — Traunstein 1
Bei dieser Leitung der reitenden und fah-
renden Post, welche von Muͤnchen, Salz-
burg und Innsbruck zu Rosenheim zusammen
treffen, wird
—
I. Die reitende Post
a) von München nach Nosenheim am
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Sonn-
tag abgeschickt, und von da am Montag
und Donnerstag zurückgesender;
b) von Salzburg nach Rosenheim am
Mittwoch und Sonntag, und von da nach
Salzburg am Montag, Mittwoch und Don-
nerstag befördert;
c) von Innsbruck nach Rosenheim am
Dienstag und Sonntag, und von Nosenheim
nach Innsbruck am Montag und Mittwoch
abgeschickt werden.
II. Die fahrende Post wird
a)am Mittwoch von München über Ro-
senheim nach Salzburg abgeschicke werden,
und am Donnerstag von daher auf dieser
Straße zurückkommen;
b) von Salzburg wird sse gleichfalls am
Mitewoch über Rosenhelm nach München ab,
fahren, und am Donnerstag auf dieser Straße
zurück eintreffen;
c) von Innsbruck wird dieselbe am Dien-
stag Abends nach Rosenheim abgeschickt, und
von da am Mittwoch zurückgesender wer-
den, von wo sie am Donnerstag Abends zu
Innsbruck eintrift.
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