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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
XIX. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 25. Maͤrz 1812.
Allgemelne Verordnung.
(Das Benehmen der Gerichts-Stellen mit den
Polizei-Behörden bei Enrdeckung von Ban-
den betreffend.)
Wir Maximtklian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Balern.
Dani im Falle entdeckter Banden von
Verbrechern die gerichtlichen und polizeili-
chen Vorkehrungen gleichen Schritt halten,
und zum gemeinschaftlichen Zwecke zusammen=
wirken können, wird sämtlichen Gerichts-
Stellen hiemit ernstlichst anbefohlen, sich in
oberwähnten Fällen mit den betreffenden Po-
lizei-Stellen unverzüglich in Benehmen zu
sezen, und lezteren die Signalements der
von schon eingebrachten Verbrechern angege-
benen Mieschuldigen, wie auch alle sonstigen
Behelfe und Notizen sogleich mitzutheilen,
damit auch von Seiten der Polizei-BehbSr-
den das Geeignete verfügt werden könne.
München den 15. März 1812.
Max Joseph.
Graf Reigersberg.
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
Nemmer.
Bekanntmachungen.
(Die Uniform der Chirurgen bei der National-
Garde III. Klasse betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Da die bei Unserer National-Garde
III. Klasse augestellten Chirurgen, von wel-
chen mehrere sich im Laufe der vergangenen
Feldzüge durch eine eifrige Besorgung der
verwundeten und kranken Soldaten so vor-
theilhaft ausgezeichnet haben, allerunterthä-
nigst bitten, daß den Regiments-Batail-
lons= und Unterchirurgen eine mehrere Uni-
forms= Auqzeichnung allergnädigst bewilliget
werden möchte; so haben Wir für billig er-
achtet, denselben zu willfahren, und jene
Uniforms-Dekorationen am zweckmäßigsten
gefunden, welche sich vom Uniforms= Sy-
steme Unserer National:= Garde überhaupt
am wenigsten enefernen.
Wir verordnen und beschließen daher
hiermit, wie folgt:
1) Die Regimenes-Chirurgen tragen ganz
die Uniform der Regiments= Quartier=
meister und Regiments-Auditeurs mit
dem Epaulette und Contre-Epaulette,
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