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vember 1810 schon vor dem 1. Juli 1811
abgeben mußten.
3) Denselben liegt jedoch ob, gleich den
übrigen, sofern sie mit dem Staate,
worin sie sich aufhalten, im Unterthans=
Verbande bleiben wollen, nach den Art.
XL. und XLI. zu Erfuͤllung der ihnen als
Güter: Besizer obliegenden Verbindlich-
keiten, einen Seellvertreter aus der Mitte
Unserer Unterthanen, sofern es nicht schon
geschehen ist, bis zum 1. Jänner
1813. anzuordnen, und wie dieß gesche-
hen, anzuzeigen.
4) Die O. u. und 3. vorgeschriebene Erklä-
rung und Anzeige muß bei dem Landge,
richte, in dessen Bezirke die Güter gelegen
sind, oder, wenn der auswärtige Unter-
than in mehreren Landgerichts, Bezirken
Güter besizt, bei dem General: Kommise
sariate des Kreises, oder endlich, wenn
die Güter in mehreren Kreisen gelegen sind,
bei Unserm Mimisterium der auswärtigen
Angelegenheiten übergeben werden.
5) Die Erkldrunz muß den Vor und Zu-
namen, den Geburts' und Wohnert,
den Karakter des auswärtizen Unterthans,
und endlich eine genane Angabe der Gü-
ter, welche er in dem Umfange Unsers
Reiches bestzt, mit der Bemerkung ihrer
Lage und CEigenschaft enthalten, und mit
den erfoderlichen Urkunden belegt seon.
6) Auf die Güter derjenigen auswärtigen
Unterthanen, welche bis zum 1. Jänner
1313 den ihnen G. 1. und 3. auferlegeen
Vonbiudlichkeiten nicht genügt haben wer-
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den, soll der Beschlag gelegt, und der-
selbe so lange, bis dieses geschieht, ge-
hendhabe werden.
München den a1. März 18712.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl
der General= Sekretr
Baumüller.
Bekanntmachungen.
(Die Erledigung der Pfarrei Mamming be-
treffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch das Ableben des Priesters Peter
Kemnißer ist die Pfarrei Mamming erle-
diget.
Sie liegt in der Dioͤzese Regensburg, im
Dekanats-Bezirke Frontenhausen, im Lam-
Herichte Landau und Administrations: Bezirke
Pfarrkirchen.
In einem Umkreise von vier Stunden
zählt der Pfarrsprengel 1113 Seelen, zwei
unentbehrliche Filialen und eine Schule.
Die Renten dieser, die Haltung eines
Hilfspriesters nicht schlechrerdings ansprechen-
den, Seelsorgestarion sind auf 868 fl. 30 kr.
mit Inbegriff des Oekonomie-Ertrags zu
1831 fl., dagegen die Lasten, mit Aus-
schluß der jährlichen Ausstz-Fristen, auf
131 fl. angegeben.
Geeignete Kompetenten haben ihre ror-
schrifemässig belegten Gesuche bei ihren