Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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oder auf zu ertheilende oder zu erstreckende 
Termine. 
F. b) Auf definitive und besondere 
Uncersuchung und Prüfung der nach gesche- 
hener Instruktion und Bekanntmachung 
wieder einlaufenden Vorschläge zu Errich- 
tung der Masorate, und auf nähere, um- 
ständliche Vergleichung dieser Vorschläge 
mit den bestehenden gesezlichen Verord- 
unngen. 
Das Geschäft der Kommission kann sich 
hiebei: 
I. auf Veranlassung der von dem Ma- 
jorats-Konsticuenten noch beizubringen- 
den Ersezungen und Belege, dann 
Abänderung oder Verbesserung des Ent- 
wurfs der Masoratsurkunde 
a. auf gütliche Ausgleichung der allen- 
salls bei dieser Untersuchung sich noch 
bezeigenden Anstände, oder zu berichti- 
genden Punkte mit den bei dem Maso- 
rate interessirten Theilen; 
3. auf Verfassung des Hauptantrages 
über die Bestätigung des auf obige Art 
berichtigten Masoratserrichtungs-Ent- 
wurfs, und 
4. auf den Vertrag hierüber in Unserm 
geheimen Rathe erstrecken. 
K. 5. e) Auf Hrüfung, und Antrag 
über die bei Unsern Ministerien einlaufen- 
den Vorschláge über Vergrößerung schon be- 
siehender Masorate. 
. ö. d) Auf gleiche Untersuchung 
und Antrag über solche Vorschläge zu Ver- 
tauschung der Masorats-Objekte, oder Ver- 
  
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ausserung derselben zu Erhaltung des Ma 
jorats. 
. 7. e) Auf Untersuchung und An- 
trag in dem Falle, wenn mit gemeinsamem 
Einverstaͤndnisse aller zur Majoratsfolge 
Berechtigten Unsere Bewilligung zur Aufloͤ- 
sung eines Majorats gegeben werden soll. 
Iu Titel. 
Geschästsgang. 
  
I. 8. Allgemeine Normen, 
Der Kommission werden keine gewissen 
Tage und Stunden, in welchen sie ihre 
Sizungen zu halren hat, vorgezeichnet, son- 
dern sie hat sich bei einlaufenden Geschäften 
sedesmal forderlich zu versammeln, und der 
Tag, dann die Stunde der Versammlung 
wird durch den Vorstand derselben bestimme. 
Die Beschlüsse und Anträge der Kom- 
mission werden durch die Mehrheit der Stim- 
men ihrer Murglieder gesaßt, und der Vor- 
stand har bei eintretender Gleichheit die ent- 
scheidende Stimme zu geben. 
. o. Besondere Nommen. 
ad a) Bei der ersten generellen und 
präparatorischen Prüfung und Untersuchung 
der bei Unsern Ministerien einlausenden Ge- 
suche und Erklärungen über vorhabende Ma- 
jorats-Errichtungen, hat die Kommission ihr 
Augenmerk dahin zu richten, ob der einge- 
reichte Masorats-Errichtungs-Entwurf die 
in Unserer vorstehenden Verordnung vorge- 
schriebenen Hauptrequistten, nmlich die sub-
	        
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