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nen Deserteur, oder einen aus fremden
Kriegsdiensten, sey es mit einem Abschiede
oder als Deserteur zurückgekehrten Unter-
than, ohne solchen zu arretiren, und seiner
vorgesezten Behörde darüber die schuldige
Anzeige zu erstatten, geduldet habe, soll
mit der (Art. 156 Titel 12.) verhängten
Srrafe belegt werden.
Würde er sich aber so weit gegen seine
Pftichten vergehen, daß er mit einem sol-
chen Deserteur — aus sremden Kriegsdiensten
zurückgekehrten Landeskinde — oder mit ih-
#ren Aeltern, Vormündern und Verwandten
zur Verheimlichung ihres verborgenen Auf-
enthalts, Begünstigung ihrer Flucht, oder
auf sonst eine, seine Amtepflichten verle-
zende Weise in einem geheimen Einverständ=
nisse stünde; so findet die nämliche, in dem
oben angezogenen Art. verhängte Strafe gleich-
falls ihre Anwendung.
Art. 208. Jeder Konskriptions: und an-
dere Beamte, welcher überführt wird,
daß er einen Deserteur — einen aus fremden
Kriegsdiensten, sey es als Deserteur oder
mit einem förmlichen Abschiede zurückgekehr-
ten Unterthan, — ohne gegen ihn den Vor-
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schriften des Gesezes und seinen aufhaben-
den Pflichten gemäß einzuschreiten, in sei-
nem Bezirke, wissentlich geduldet habe, soll
ebenfalls mit der im Art. 157. Titel 1a. be-
merkten Strafe belegt werden.
Würde ein Beamter mit einem solchen
Deserteur — mit dem aus fremden Kriegs-
diensten zurückgekehrten Unterthan — oderih-
ren Aeltern, Vormündern und Verwandten,
zu der, im Art. 157. angeführten Absicht,
in einem geheimen Einverständnisse stehen,
so soll er der in dem angezogenen Art. ver-
hängten Strafe in diesem Falle unterliegen.
Indem Wir Unsere betreffenden Ministe-
rien mit der Vollziehung dieses in Zukunft
in Konskriptionssachen allein geltenden Ge-
sezes beauftragen, lassen Wir dasselbe zu-
gleich durch das Regierungsblatt zur allge-
meinen Kenntniß bringen.
München den 29. März 1812.
Max Joseph.-—
Graf von Monetgelas.
Auf kbniglichen allerhdchsten Befetl
der General= Sekretär
Baumiüller.
Dienstes = Notizen.
Seine Majestät der Känig geruhten nach-
folgende Bestimmungen zu treffen.
Im Monate März l. J. am 20, den
Stadrrichter in Memmingen, Eberhard von
Wachrer, zum Rathe des Appellationsge:
richts für den Iller-Kreis zu befördern, und
den ehemaligen Stadtrichter in Innsbruck
und dermal bei dem Seadtgerichte zu Fürth
verwendeten Assessor, Joseph Finweg,
provisorisch zum Stadtrichter in Memmingen,