Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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rungeblate S. 66 u. f.) zur Befreiung von 
allen Steuern eigner, die nach dem Proviso- 
rium mit 17 fl. 28½ kr. berechnet waren. 
Wer von den gualifizirten emeritirten 
Priestern sich um dieses Benefizium in Kom- 
petenz zu sezen Willens ist, der hat seine, mie 
den vorschristmäßigen Zeugnissen belegte Ge- 
suchschrift binnen 3 Wochen bei der ihm unmit' 
telbar vorgesezten Landesstelle einzureichen. 
Augsburg den 36. März 1812. 
Königliches Kommissariat 
Stadt Augsburg. 
von Stichaner. 
der 
Stiwel. 
  
(Die Erledigung der Pfarrei Unken betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die ehemals zum ausgelösten Kloster Se. 
Jeno gehörige Pfarrei Unken, vandgerichts 
Reichenhall, ist durch die Pensionirung des 
dortigen Pfarrvikars Perer Keilhofer erledigt. 
Ihre Renten belaufen sich auf 070 fl. 10 kr., 
wovon der Pfarrer auch den Hilfepriester un- 
terhalten muß. Jene penssonirten Individuen 
aus aufgelösten Abteien, welche zu Erlangung 
einer Pfarrei geeignet sind, und hierum anhal- 
ten wollen, haben sich demnach binnen r# Ta- 
gen mit ihren desfallsigen Bittschriften und 
Zeugnissen an die vererdnete Behörde zu 
wenden. 
Salzburg den 7. April 1872. 
Königliches General-Kommissariat 
des Salzach-Kreises. 
Karl Graf Preysing. 
Sartorius. 
  
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(Die Erledigung der Pfarrei Wessiszell 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestat des Könias. 
Die Pfarrei Wessiszell in der Dies- 
zes Augsburg im Dekanate und bandgerichte 
Friedberg, Administrations-Distrikt Aichach 
ist erledigt; ihre Anedehnung beträgt eine 
halbe Quadratmeile und die Seelengahl ist 213. 
Es sind dabei zwei Filialen und eine 
Schule; ein Hilfspriester ist jedoch nicht norht 
wendig. 
Die Einkünfte fliessen aus Widdum, Ze- 
henr, Stole, Jahrtagen, dann grundherrlie 
chen Renten und betragen jährlich 558 fl. Jokc. 
Der auf dieser Pfarrei haftende Bau- 
schilling berrägt nur mehr 4 fl. und ist in 
à Jahren abzuführen. 
Die Bewerber um benannte sai haben 
sich binnen 3 Wochen verschriftsmässig bei 
den ihnen unmittelbar vorzesezien kömglichen 
General-Kemmissariaren zu melden. 
München den 3o. März 1812. 
Königliches General-Kommissariat 
des Isar-Kreises. 
Freiherr von Schleich. 
Rainprechter. 
  
Die Ernennung der Feldkapläne betrefsend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Kenigs. 
Da gemäß allerhöchster Eneschliessung vom 
23. dieses Monats die Ernennung einiger 
Feldkapläne der karhelischen und protestartie 
schen Konfession bei der königlichen Armee 
nöthig werden dürften, so werden die katho- 
lischen Aspiranten des Isa kreises, so wie die 
in diesorti.#en General, Dekanatsbezirke befind-
	        
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