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rungeblate S. 66 u. f.) zur Befreiung von
allen Steuern eigner, die nach dem Proviso-
rium mit 17 fl. 28½ kr. berechnet waren.
Wer von den gualifizirten emeritirten
Priestern sich um dieses Benefizium in Kom-
petenz zu sezen Willens ist, der hat seine, mie
den vorschristmäßigen Zeugnissen belegte Ge-
suchschrift binnen 3 Wochen bei der ihm unmit'
telbar vorgesezten Landesstelle einzureichen.
Augsburg den 36. März 1812.
Königliches Kommissariat
Stadt Augsburg.
von Stichaner.
der
Stiwel.
(Die Erledigung der Pfarrei Unken betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die ehemals zum ausgelösten Kloster Se.
Jeno gehörige Pfarrei Unken, vandgerichts
Reichenhall, ist durch die Pensionirung des
dortigen Pfarrvikars Perer Keilhofer erledigt.
Ihre Renten belaufen sich auf 070 fl. 10 kr.,
wovon der Pfarrer auch den Hilfepriester un-
terhalten muß. Jene penssonirten Individuen
aus aufgelösten Abteien, welche zu Erlangung
einer Pfarrei geeignet sind, und hierum anhal-
ten wollen, haben sich demnach binnen r# Ta-
gen mit ihren desfallsigen Bittschriften und
Zeugnissen an die vererdnete Behörde zu
wenden.
Salzburg den 7. April 1872.
Königliches General-Kommissariat
des Salzach-Kreises.
Karl Graf Preysing.
Sartorius.
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(Die Erledigung der Pfarrei Wessiszell
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestat des Könias.
Die Pfarrei Wessiszell in der Dies-
zes Augsburg im Dekanate und bandgerichte
Friedberg, Administrations-Distrikt Aichach
ist erledigt; ihre Anedehnung beträgt eine
halbe Quadratmeile und die Seelengahl ist 213.
Es sind dabei zwei Filialen und eine
Schule; ein Hilfspriester ist jedoch nicht norht
wendig.
Die Einkünfte fliessen aus Widdum, Ze-
henr, Stole, Jahrtagen, dann grundherrlie
chen Renten und betragen jährlich 558 fl. Jokc.
Der auf dieser Pfarrei haftende Bau-
schilling berrägt nur mehr 4 fl. und ist in
à Jahren abzuführen.
Die Bewerber um benannte sai haben
sich binnen 3 Wochen verschriftsmässig bei
den ihnen unmittelbar vorzesezien kömglichen
General-Kemmissariaren zu melden.
München den 3o. März 1812.
Königliches General-Kommissariat
des Isar-Kreises.
Freiherr von Schleich.
Rainprechter.
Die Ernennung der Feldkapläne betrefsend.)
Im Namen Seiner Majestät des Kenigs.
Da gemäß allerhöchster Eneschliessung vom
23. dieses Monats die Ernennung einiger
Feldkapläne der karhelischen und protestartie
schen Konfession bei der königlichen Armee
nöthig werden dürften, so werden die katho-
lischen Aspiranten des Isa kreises, so wie die
in diesorti.#en General, Dekanatsbezirke befind-